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Zweite Linken-Klage gegen Finanzpaket: Gesetzgebungsprozess geht zu schnell

Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa)
Linke und AfD weh­ren sich gegen das Last-Mi­nu­te-Fi­nanz­pa­ket von Union und SPD. Mit einer wei­te­ren Klage greift die Linke dies­mal das ge­plan­te Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren an: es ginge zu schnell. Der­weil wird das BVerfG über die Eil­an­trä­ge der Ab­ge­ord­ne­ten wo­mög­lich erst kom­men­de Woche ent­schei­den.

Die Linke im Bundestag hat eine weitere Klage beim BVerfG eingereicht, um Beschlüsse zum geplanten milliardenschweren Verschuldungspaket von Union und SPD zu verhindern. Dies teilte Linken-Chefin Ines Schwerdtner in Berlin mit. In dem neuen Organstreitverfahren beklagen mehrere Linken-Abgeordnete eine "verfassungswidrige Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens".

Konkret geht der Fraktion das geplante Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verfassung zu schnell. Es blieben nur zwei Werktage, um die umfangreichen Entwürfe zu prüfen, sagte Schwerdtner. "Das ist angesichts des großen Volumens des Finanzpakets nun überhaupt nicht mehr angemessen." Mit dem "überfallartigen" Vorgehen würden Rechte der Abgeordneten verletzt.

In den beiden  Sitzungen am 13. und am 18. März sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.

BVerfG entscheidet womöglich erst nach der Sitzung

Um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zu verhindern, hatten einzelne Abgeordnete der AfD und die zukünftige Fraktion die Linke bereits am Montag Eilanträge in Karlsruhe eingereicht, jedoch mit anderer Argumentation: Das BVerfG solle per einstweiliger Anordnung verhindern, dass der alte Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl noch einmal zusammenkomme. Nach der Auffassung der Abgeordneten müsse die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vielmehr den neuen Bundestag einberufen.

Jedoch hat das BVerfG über die Eilanträge bisher nicht entschieden. Aus dem Umfeld des Gerichts heißt es, man werde vor dem 18. März eine Entscheidung treffen. Die erste der geplanten Sondersitzungen wäre dann womöglich schon gelaufen.

Linken-Argumentation à la Heilmann

Mit ihrer neuen Klage verfolgt die Linke eine Argumentation, mit der ein Bundestagsabgeordneter in einem anderen Fall bereits erfolgreich war. Im Jahr 2023 war es dem CDU-Mann Thomas Heilmann gelungen, vor dem BVerfG einen Aufschub bei der Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz zu erwirken.

Ähnlich wie nun die Linke hatte Heilmann argumentiert, für eine angemessene Auseinandersetzung mit der Materie sei vor der Abstimmung zu wenig Zeit eingeplant gewesen. Vor dem BVerfG hatte er damit Recht bekommen.

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