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Polizeischüler durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden

VG Aachen
Ein Kom­mis­sar­an­wär­ter fiel im Un­ter­richt des Vor­be­rei­tungs­diens­tes mehr­mals mit frau­en­feind­li­chen und ras­sis­ti­schen Sprü­chen auf. Er wurde dar­auf­hin aus dem Be­am­ten­ver­hält­nis auf Wi­der­ruf ent­las­sen. Das VG Aa­chen be­stä­tig­te sei­nen Aus­schluss nun.

Ein Kommissaranwärter hat nach Auffassung des Polizeipräsidiums Aachen bewiesen, dass er nicht geeignet ist für die Beamtenlaufbahn: Er hat unter anderem über zwei Kolleginnen als "feministische Fotzen" gesprochen und im Unterricht Begriffe wie "Scheiß-Ausländer" oder "Kanake" benutzt. Das Polizeipräsidium zweifelte seine charakterliche Eignung für den Beamtendienst an und entließ ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und untersagte ihm, weiter am Vorbereitungsdienst teilzunehmen.

Das VG Aachen hat dies nun bestätigt (Urteil vom 26.02.2025 - 1 K 796/22). Die Bewertung des Polizeipräsidiums, dem Anwärter fehle es an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, bleibe im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums und sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die auch für das Gericht feststehenden frauen- und fremdenfeindlichen Aussagen zeigten die Entlassung rechtfertigende charakterliche Mängel.

Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst sei ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit. Der Dienstherr dürfe und müsse von einem Polizeibeamten erwarten, dass er stets deeskalierend und besonnen auftritt und sich auch im innerdienstlichen Bereich weder frauenverachtend noch fremdenfeindlich oder rassistisch äußert (Urteil vom 26.02.2025 - 1 K 796/22).

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Voßkuhle: Extremismus im Öffentlichen Dienst – Was tun?, NVwZ 2022, 1841


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