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Gutachten: Normenkontrollrat will Aufgaben in der Verwaltung neu verteilen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Ver­wal­tung ist vie­ler­orts über­las­tet. Bür­ger kann das Ner­ven und Zeit kos­ten. Dabei ginge es auch an­ders, meint der un­ab­hän­gi­ge Na­tio­na­le Nor­men­kon­troll­rat. Das Be­ra­ter­gre­mi­um stell­te in Ber­lin ein Gut­ach­ten vor, in dem es für eine Bün­de­lung von Zu­stän­dig­kei­ten plä­diert.

"Die Demokratie gerät inzwischen ins Wanken", warnte Dorothea Störr-Ritter als Mitglied des Normenkontrollrats (NKR). Sie sprach von einem "Bürokratismus, dessen Sinn sich nicht mehr erklären lässt". Derzeit sei die Verwaltung überlastet, was unter anderem an zunehmenden Vorschriften, mangelnder Digitalisierung und hoher Störungsanfälligkeit liege, sagte Störr-Ritter. Mitarbeiter hätten ein "Ohnmachtsgefühl", wenn sie Leistungen nicht erbringen könnten. Häufig seien unnötig viele Stellen an Vorgängen beteiligt, heißt es im Gutachten, was viel Abstimmung nötig mache.

Ein radikales Umdenken bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen könne helfen. "Wichtig ist, dass sich Entscheidungsträger aller staatlichen Ebenen konsequent die Frage stellen, wo Aufgaben jenseits hergebrachter Zuständigkeiten am besten verortet sein sollten, um so effizient und qualitativ hochwertig wie möglich erbracht werden zu können", schreibt der NKR.

Bündelung muss nicht Zentralisierung heißen

Mehr Bündelung sei nicht mit Zentralisierung oder einer Aushöhlung des Föderalismus gleichzusetzen, schreibt der Rat. Leistungen könnten auch auf kommunaler, regionaler, Länder- oder länderübergreifender Ebene gebündelt werden.

Gesetzesänderungen oder gar eine grundlegende Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern seien dafür nicht nötig, so der Normenkontrollrat – auch wenn er einige Ergänzungen des Grundgesetzes für sinnvoll hielte. Eine konsequente Umsetzung der Reform bringe ein Sparpotenzial, dass in die Milliarden Euro gehen könne, sagte die stellvertretende NKR-Vorsitzende, Sabine Kuhlmann.

Beispiel Führerschein

In seinem Gutachten spielt der NKR mehrere Praxisbeispiele durch. So könne zum Beispiel der Weg zum Führerschein als relativ einfache, aber sehr gefragte Verwaltungsleistung neu gestaltet werden. Derzeit unterscheide sich das Antragsverfahren je nach Kommune erheblich, teils sei dies online möglich, teils per Post, teils nur persönlich.

Mehr als einmal im Jahr komme es zu Rechtsänderungen, die die beteiligten Behörden aufwendig umsetzen müssten. Den Prozess könne das Kraftfahrbundesamt mit einem digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahren übernehmen, schlägt der NKR vor. Wer den Antrag lieber analog stellen möchte, könnte dies in kommunalen Service Centern oder der Fahrschule tun.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder setzen sich laut Selbstbeschreibung für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein. Ende März hatte er ein Gut­ach­ten mit Emp­feh­lun­gen für die Zu­kunft der So­zi­al­leis­tun­gen ver­öf­fent­licht.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Geminn/Tatsumi/Terada, Die Digitalisierung der Verwaltung – Ein Blick auf Deutschland und Japan, DÖV 2023, 847

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