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Bundestag beschließt Energie-Paket

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Drei Wo­chen vor der vor­ge­zo­ge­nen Bun­des­tags­wahl haben die Ab­ge­ord­ne­ten ein En­er­gie-Paket mit meh­re­ren Ge­set­zes­än­de­run­gen be­schlos­sen. Zuvor hat­ten sich SPD, Grüne und die Union auf die Vor­ha­ben ver­stän­digt, die aber noch durch den Bun­des­rat müs­sen.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von wichtigen Beschlüssen für die Energiewende und die bessere Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz. "Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten." Keine Einigung gab es zu einem Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung klimaschädlichen Kohlendioxids.

Für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll es eine längere Fördermöglichkeit geben. Dabei geht es um Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Sie sollen auch dann gefördert werden können, wenn die Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht – vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt lag eine bestimmte Genehmigung schon vor. Bisher erlaubt das Gesetz die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach von einem wichtigen Schritt, ohne den ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht hätte. Die Maßnahme sei aber zeitlich eng begrenzt. Es müsse eine Verlängerung bis Mitte der 30er Jahre geben. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, es dürften keine neuen fossilen Anlagen mehr gefördert werden.

Photovoltaik

Das Stromnetz soll besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden. Vor allem die Zahl der Photovoltaik-Anlagen ist rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, was zu Engpässen im Netz führen könnte.

Netzbetreiber sollen vor allem kleinere Anlagen besser nach Bedarf steuern können. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen zudem sogenannte negative Preise. Diese treten auf, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. Erzeuger erneuerbarer Energien bekamen für die Abnahme ihres Stroms dann aber eine staatliche Vergütung. Dazu soll es nun Anpassungen geben.

Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, sprach von einem wichtigen Beitrag, um drohende Überlastungen der Stromnetze zu vermeiden. In der nächsten Legislaturperiode sei aber ein Paradigmenwechsel beim weiteren Erneuerbare-Energien-Zubau notwendig. "Der bisherige Ansatz zur Förderung der Erneuerbaren belohnt eine möglichst hohe Strom-Einspeisung. Zukünftig sollten gezielte Anreize für einen netzdienlichen Zubau sowie eine netzdienliche Fahrweise geschaffen werden."

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte, Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhielten zukünftig keine Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisten. Es greife dann aber ein Kompensationsmechanismus. Der finanzielle Nachteil für Betreiber von Solaranlagen halte sich damit in Grenzen.

Digitale Stromzähler, Bioenergie und Windenergie

Digitale Stromzähler, auch als Smart Meter bezeichnet, ermöglichen die Übermittlung aktueller Verbrauchsdaten. Sie sind eine Voraussetzung für sogenannte dynamische Stromtarife. Verbraucherinnen und Verbraucher können Strom zu Zeiten nutzen, in denen er günstiger ist. Tom Jannek, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisierte die Erhöhung von Preisobergrenzen für digitale Stromzähler. Dies bedrohe die Akzeptanz für Smart Meter.

Die Gesetzesänderungen sehen eine stärkere Förderung von Bioenergie vor. Die Ausschreibungsmenge soll steigen. Aus Sicht des Wirtschafts- und Klimaschutzministerium verbessert das Bioenergiepaket die Zukunftsperspektive für viele Betreiber von Anlagen. Biogas könne günstigen Strom aus Wind und Sonne ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten beitragen. Das sind Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

Laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium geht es bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um sogenannte Vorbescheide für Windräder. Es solle verhindert werden, dass mittels eines Vorbescheids solche Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Änderung zielt vor allem auf die Lage in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will einen "Wildwuchs" beim Windkraftausbau außerhalb bestimmter Planungszonen verhindern. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums sagte, die Landesregierung habe den Bund darum gebeten, über Bundesrecht eine Steuerung herzustellen.

Der Landtag beschloss bereits, dass es in Nordrhein-Westfalen für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen geben wird. Heftige Kritik kam vom Landesverband Erneuerbare Energien. Von restriktiven neuen Regelungen auf Landes- und auf Bundesebene seien in NRW bis zu 1.500 Standorte betroffen.

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