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Schutz vor männlicher Gewalt gegen Frauen: Verbände fordern Rechtsanspruch

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein neues Ge­setz soll hel­fen, von Ge­walt be­trof­fe­ne Frau­en und Kin­der künf­tig bes­ser zu schüt­zen. Ver­tre­ter von Ver­bän­den war­nen davor, das Vor­ha­ben kurz vor der Bun­des­tags­wahl noch schei­tern zu las­sen.

Vertreter mehrerer Verbände appellieren an die politischen Parteien, in dieser Woche im Bundestag ein Gesetz für einen besseren Schutz von Gewalt betroffener Frauen und Kinder zu beschließen.

"Dieses Gesetz muss schnellstmöglich verabschiedet werden", forderte Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund bei einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestags. Neben dem Juristinnenbund erklärten unter anderem auch Vertreterinnen der Gewerkschaft der Polizei, von Sozialverbänden und Frauenhäusern sowie des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland ihre Zustimmung zum entsprechenden Gesetzentwurf von Grünen und SPD. Für eine finale Abstimmung über den Entwurf im Bundestag wäre in dieser Woche - sofern es keine Sondersitzungen geben sollte - die letzte Chance vor der Bundestagswahl.

Gewaltbetroffene sollen Rechtsanspruch auf Schutz bekommen

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt vor. Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Nach offiziellen Angaben fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern.

Ob der Bundestag in dieser Woche über das Vorhaben beraten wird, ist derzeit noch unklar. Auf der Tagesordnung des Bundestags steht die Beratung bislang nicht. Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hat keine eigene Mehrheit im Parlament und ist bei dem Gesetz insbesondere auf die Zustimmung von Union oder FDP angewiesen. Union, FDP und die Gruppe Die Linke haben zum Gewaltschutz eigene Anträge eingebracht. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) appellierte erneut an die Parteien, "im Sinne der Frauen" zu einer Einigung zu kommen.

Streit über Einbeziehung von Transfrauen

Bei der Anhörung im Familienausschuss zeichneten sich noch Unstimmigkeiten ab. Knackpunkte sind etwa der Personenkreis, für den der Rechtsanspruch künftig gelten soll, die genaue Umsetzung des Anspruchs sowie Finanzierungsfragen in den Kommunen. Monne Kühn vom Frauenhaus in Uelzen beklagte, dass der Regierungsentwurf das biologische Geschlecht Frau mit der Geschlechtsidentität gleichsetze und somit auch Männer, die sich selbst als Frauen definierten, einen Anspruch auf Plätze in Frauenhäusern hätten. Das lehne sie entschieden ab, erklärte Kühn. Die Erfahrung in ihrem Frauenhaus habe gezeigt, dass Frauen, die dort Schutz suchten, nicht mit Männern in der Einrichtung konfrontiert werden wollten. Auch die Union sieht eine Einbeziehung von Transfrauen und nicht-binären Personen kritisch.

Zur Umsetzbarkeit eines Rechtsanspruchs äußerte sich vor allem Tanja Demmel vom Deutschen Städtetag skeptisch. "Die Einführung eines neuen individuellen Rechtsanspruchs halten wir derzeit nicht für umsetzbar. Angesichts von Fachkräftemangel sowie der Dauer von Bauvorhaben wird es eine kaum zu bewältigende Herausforderung sein, ausreichende Schutzplätze zu schaffen und durch qualifiziertes Personal zu betreuen", erklärte sie.

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