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"Rechtsstaat setzt Grenzen": DAV kritisiert Merz' Migrationspläne

Redaktion beck-aktuell
Mit kla­ren Wor­ten weist der An­walt­ver­ein die For­de­rung des CDU-Kanz­ler­kan­di­da­ten nach einer Ver­schär­fung des Mi­gra­ti­ons-, Po­li­zei- und Straf­rechts zu­rück und for­dert eine sach­li­che De­bat­te.

"Unser Rechtsstaat basiert auf dem Grundgesetz und ist eingebettet in europäisches und internationales Recht. Wir profitieren davon insbesondere durch die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in der Europäischen Union – aber wir haben auch Pflichten, an die wir uns halten müssen", erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in einer Mitteilung des Verbands am Mittwoch. "Nach mehr als 70 Jahren als Signatarstaat der Genfer Flüchtlingskonvention gebietet es unsere historische Verantwortung, den Schutz von Menschen in Not in den Mittelpunkt des politischen Handels zu stellen."

Der CDU-Parteichef und gemeinsame Kanzlerkandidat von CDU und CSU Friedrich Merz hatte jüngst für Aufsehen gesorgt, als er für den heutigen Mittwoch zwei Entschließungsanträge im Bundestag ankündigte, mit denen er von der Bundesregierung u.a. die Einführung dauerhafter Grenzkontrollen, Zurückweisungen an der deutschen Grenze und eine längere Speicherfrist für IP-Adressen fordert. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem Merz' Aussage, dass er auch Stimmen der AfD für die Anträge in Kauf nehme.

"Wird wohl vor Gericht scheitern"

"Mit Blick auf die heutigen Abstimmungen mahnen wir an, die rechtsstaatlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bindungen zu wahren", erklärt von Raumer in der DAV-Mitteilung. "Überbordende Überwachungsmaßnahmen und restriktive, aber kaum umsetzbare harte Migrationslinien zu fordern, hat wenig Nutzen. Im Gegenteil: Es ist mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist – und die es von seinen Partnerländern zu Recht einfordert – nicht vereinbar und wird wohl vor Gericht scheitern."

Der DAV rief stattdessen dazu auf, "besonnen und überlegt zu handeln und keine vom Wahlkampf geleiteten Schnellschüsse abzugeben."

Auch einige Mi­gra­ti­ons­recht-Ex­per­ten halten Merz' Vor­schlä­ge für rechts­wid­rig.

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