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Beschwerde erfolglos: AfD in Sachsen bleibt "gesichert rechtsextreme Bestrebung"

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der säch­si­sche Lan­des­ver­band der AfD woll­te sich gegen die Ein­stu­fung durch den Ver­fas­sungs­schutz der Lan­des als "ge­si­chert rechts­ex­tre­me Be­stre­bung" weh­ren. Je­doch er­folg­los, wie das Säch­si­sche OVG jetzt ent­schied.

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf seine Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen beibehalten. Mit ihrem Eilantrag wollte die Partei erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

Schon das VG Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Einstellung zu Ausländern nicht mit der Verfassung zu vereinbaren

Aufgrund von zahlreichen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Aussagen von führenden Mitgliedern des Landesverbands, aber auch von der Basis bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen und überwiegenden Teils des Landesverbandes entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren sei.

Darüber hinaus wolle der Landesverband Ausländer, auch Asylsuchende, ausgrenzen, verächtlich machen und sie weitgehend rechtlos stellen. Die zugrundeliegenden Äußerungen seien mit der Menschenwürde unvereinbar und damit verfassungswidrig. Mit der Betonung eines "ethnisch-kulturellen Volksbegriffs" verfolge der Antragsteller politische Ziele, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen bzw. die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen in Frage gestellt werde.

Es komme hinzu, dass der Landesverband bzw. seine führenden Mitglieder mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen zusammenarbeiteten, sich antisemitisch geäußert hätten, die freiheitliche demokratische Grundordnung und den darauf gegründeten Rechtsstaat herabwürdigten und das Demokratieprinzip infrage stellten.

Auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nun zurückgewiesen, wie das sächsische OVG in Bautzen mitteilte (Beschluss vom 21.01.2025 - 3 B 127/24). Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss vom 21.01.2025 - 3 B 127/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online 

Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119

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