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U-Ausschuss zum Solingen-Attentat: Rechtsprofessoren kritisieren Asylrecht und Verwaltung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Bei einer Sit­zung des Un­ter­su­chungs­aus­schus­ses des Land­tags NRW zur Auf­ar­bei­tung des So­lin­gen-At­ten­tats haben drei Rechts­pro­fes­so­ren Miss­stän­de im deut­schen und eu­ro­päi­schen Asyl­sys­tem an­ge­pran­gert. Sie kri­ti­sier­ten auch die Ver­wal­tung: Asyl­ver­fah­ren dau­er­ten zu lang und das Dub­lin-Sys­tem werde boy­kot­tiert.

Die drei Professoren wurden als Sachverständige bei der Ausschusssitzung am Freitag angehört. Der Leipziger Bundesverwaltungsrichter und Düsseldorfer Rechtsprofessor Martin Fleuß sagte dabei, Defizite des deutschen und des europäischen Migrationsrechts hätten, neben weiteren Faktoren, "den Boden für den Anschlag von Solingen bereitet". Sie könnten "jederzeit für die Verübung weiterer Anschläge vergleichbarer Art ausgenutzt werden".

Auch der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym äußerte Kritik. So sei es etwa kontraproduktiv, Asylsuchende dezentral unterzubringen, sagte der Europa- und Völkerrechtsexperte. Das erschwere den Zugriff der Behörden. Das Problem potenziere sich, wenn die Asylsuchenden in kleinen Einheiten untergebracht würden.

Der früher in Münster lehrende Migrationsforscher Dietrich Thränhardt bemängelte, dass Asylverfahren in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht schneller geworden seien. Ein Asyl- und ein Klageverfahren gegen den Bescheid dauerten im Durchschnitt mehr als drei Jahre, ergänzte Thym: "Das ist absurd". Aus Thyms Sicht bestünden strukturelle Defizite bei den sogenannten Dublin-Überstellungen in eigentlich zuständige andere europäische Staaten. In vielen Fällen gebe es einen "kalten Boykott des Dublin-Systems durch die Ersteinreiseländer", stellte er fest.

U-Ausschuss soll Fehlverhalten und Lücken aufdecken

Der Landtag in NRW hatte den Ausschuss im November 2024 eigesetzt. Er soll das mutmaßlich islamistisch motivierte Messer-Attentat vom vergangenen August in der Solinger Innenstadt politisch aufarbeiten. Dabei geht es einerseits um mögliche Versäumnisse und Fehlverhalten der Landesregierung und beteiligter Behörden. Auch strukturelle Defizite im Hinblick auf Rückführungen und die Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sollen aber unter die Lupe genommen werden.

Der mutmaßliche Attentäter, der Syrer Issa Al H. sitzt in Untersuchungshaft. Er hätte eigentlich 2023 den EU-Asylregeln zufolge nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Das scheiterte jedoch - auch, weil er zunächst in seiner Flüchtlingsunterkunft nicht angetroffen worden war.

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