Der Antrag von mehr als 100 Bundestagspolitikern verschiedener Parteien für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Das teilten die Initiatoren des Gruppenantrags mit.
"Bei ihrer ständigen weiteren Radikalisierung äußert die AfD immer unverhohlener auch geschichtsrevisionistische Positionen, wie jüngst Frau Weidel, dass Hitler Kommunist gewesen sei", sagte Marco Wanderwitz (CDU), neben Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) einer der Initiatoren. "Der Schritt, nun endlich den Antrag zu stellen, ist inzwischen tatsächlich alternativlos." Wegge sagte, es sei wichtig, jetzt das parlamentarische Verfahren zu starten. Der Bundestag müsse den Weg nach Karlsruhe freimachen.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Dem Vorhaben haben sich den Angaben zufolge bisher 124 Abgeordnete angeschlossen. Dem aktuellen Bundestag gehören 733 Parlamentarier an.
Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Art. 21 GG verfassungswidrig ist und verboten werden kann. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Verfassungsrechtler haben Ende letzten Jahres ebenfalls zu einem Parteiverbotsantrag geraten.
Kritiker befürchten "Märtyrer"-Effekt
Kritisch hatte sich unter anderem der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), geäußert. Er habe rechtliche und politische Bedenken gegen einen solchen Verbotsantrag, auch weil dieser es der AfD ermöglichen würde, sich als "Märtyrer" in Szene zu setzen.
Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten dann nach den Vorstellungen der Antragsteller die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege, hatte Künast gesagt.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Heußner, Die AfD Thüringen auf dem Weg zu einem Parteiverbot?, NJOZ 2024, 993
Heußner/Pautsch/de Haan, Zulässigkeits- und Verfahrensfragen der wehrhaften Demokratie – Zu den Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 GG sowie Art. 18 GG, NJ 2024, 97
Schwarz, Die Selbstbehauptung des freiheitlichen Verfassungsstaates – Das Staatsschutzinstrumentarium des Grundgesetzes, JA 2024, 353
Huber, Die AfD als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall, NVwZ 2023, 225