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Neue Regeln zur Beeidigung von Dolmetschern: Noch keine Entscheidung aus Karlsruhe

BVerfG
Das BVerfG hat noch keine in­halt­li­che Ent­schei­dung zu den neuen Vor­aus­set­zun­genzur all­ge­mei­nen Be­ei­di­gung als Dol­met­scher oder Über­set­zer ge­trof­fen. Es hat zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den nicht zur Ent­schei­dung an­ge­nom­men.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Dolmetscher und Dolmetscherinnen vor Gericht eine bundesrechtliche Beeidigung nach dem Gerichtsdolmetschergesetz nachweisen, die eine Dolmetscherprüfung erforderlich macht. Bisher konnten sie sich auf eine allgemeine Beeidigung nach landesrechtlichen Vorschriften berufen, was nun nicht mehr möglich ist.

Mehrere Dolmetscherinnen und eine Übersetzerin, die bereits nach dem bisherigen Landesrecht allgemein beeidigte Dolmetscherinnen und Übersetzerin waren, kritisierten, dass die neuen Bestimmungen der "Neuen Regelungen zur allgemeinen Beeidigung" sie zu zusätzlichen Prüfungen zwingen würden. Eine Übersetzerin aus dem Saarland wandte sich auch gegen die Ausweitung der Anforderungen des Gerichtsdolmetschergesetzes auf Übersetzer nach dem Saarländischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG).

Subsidiaritätsgrundsatz nicht gewahrt

Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG (Beschlüsse vom 20.11.2024 – 1 BvR 225/24 und 1 BvR 105/24) betont anlässlich der Verfassungsbeschwerde der Frauen nun ausdrücklich, dass es über die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Übersetzerin in diesem Verfahren nicht entschieden hat. Die Verfassungsbeschwerden seien schon unzulässig, weil die Frauen den Subsidiaritätsgrundsatz nicht gewahrt, also vor Beschreiten des Verfassungswegs alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft, und eine Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargetan haben.

Fragen müssen zunächst vor den Fachgerichten geklärt werden

Die Beschwerdeführerinnen hätten vor dem BGH überwiegend weder vorgetragen, überhaupt Anträge auf die neue Beeidigung gestellt, noch den Rechtsweg bei einer möglichen Ablehnung durch die Behörde ausgeschöpft zu haben. Die Frage, ob die Neuregelungen verfassungsgemäß sind, müsse zuerst vor den Fachgerichten geprüft werden, so das BVerfG. Dabei sei vor allem noch unklar, wie die neuen Prüfungen und die damit verbundenen Belastungen – wie etwa hinsichtlich des individuellen Vorbereitungsaufwandes für eine Dolmetscherprüfung – genau ausgestaltet sind.

Zudem erläuterten die Verfassungsrichterinnen und -richter, keine unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit der Frauen zu erkennen. Diese hätten nicht dargelegt, schon jetzt und gerade durch die angegriffenen gesetzlichen Vorschriften und nicht erst durch den mit einem Antrag herbeizuführenden behördlichen Vollzugsakt in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt zu sein.

Die Möglichkeit einer Verletzung der Berufsfreiheit wegen unverhältnismäßigen Anforderungen an die Berufszugangsregelungen, etwa in Form neu eingeführter Prüfungen, sei jedenfalls nicht ausreichend durch die Frauen belegt (Beschluss vom 20.11.2024 - 1 BvR 225/24).

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