Der Rechtsausschuss hat zwei Gesetzentwürfe zum besseren Schutz des BVerfG am Mittwoch ohne Änderungen verabschiedet. Am Donnerstag sollen sie im Bundestag abschließend beraten werden. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Der " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93 und 94)" und der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes" sollen noch vor der Neuwahl im Februar verabschiedet werden, um das höchste deutsche Gericht resilienter gegen mögliche politische Einflussnahme zu machen.
Vorgesehen ist, die Stellung des Gerichts als Verfassungsorgan, die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sowie wesentliche Strukturmerkmale des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehöre beispielsweise die Zahl der Richterinnen und Richter sowie die Zahl der Senate. Außerdem soll ein Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer Blockade bei der Wahl von Richterinnen und Richtern in Bundestag oder Bundesrat eingeführt werden. In einem solchen Fall soll das jeweils andere Wahlorgan die Wahl übernehmen können. Die Einzelheiten des Ersatzwahlmechanismus werden einfachgesetzlich im BVerfGG geregelt.
Für die Entwürfe stimmten jeweils die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.