Ein Mann brachte auf behördlichen Schreiben einen "Accepted for Value"-Stempel an und wurde deshalb wegen waffenrechtlicher Unzulässigkeit nicht zur Jägerprüfung zugelassen, weil er Reichsbürger sei. Zu Recht, entschied das VG Mainz.
Der Mann hatte ein Schreiben einer Gerichtsvollzieherin und zwei Schreiben der Schule seiner Kinder, in denen er aufgefordert wurde, sie zum Schulbesuch anzuhalten, mit einem "Accepted for Value"-Stempel versehen und zurückgesandt. Der Stempel-Text enthielt die Formulierungen "Accepted for value of 800.000.000 US-Dollar" (bzw. 700.000.000 US-Dollar), "prepaid – Exemt from Levy" und "without Recourse".
Die Behörde ordnete ihn wegen der Verwendung des Stempels der Reichsbürgerszene zu und versagte ihm deshalb die Zulassung zur Jägerprüfung wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Der Mann wandte ein, dass er die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung nicht ablehne, das Wort "Accepted" belege vielmehr, dass er sie anerkenne. Außerdem habe er die Forderung der Gerichtsvollzieherin bezahlt.
Das VG Mainz sah aber durch den Gebrauch des Stempels auf behördlichen Schreiben belegt, dass der Mann die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung ablehnt und lehnte daher seinen Eilantrag auf Zulassung zur Prüfung ab (Urteil vom 23.09.2024 - 1 L 537/24.MZ). Es verwies auf eine von der Behörde eingeholte Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, wonach die Stempel mit den "Accepted for Value"-Formulierungen von der "Reichsbürgerszene" ("Sovereign Citizen"-Bewegung) in den USA stammen.
In der Szene werde davon ausgegangen, dass bei der Geburt jedes Menschen ein geheimes Bankkonto mit hohen Geldsummen vom Staat eingerichtet werde, mit dem behördliche Zahlungsaufforderungen automatisch beglichen würden. Die Formulierung "prepaid – Exemt from Levy" solle ausdrücken, dass der Betrag bereits über das geheime Bankkonto abgebucht worden sei, die Formulierung "without Recourse", dass beim Schuldner kein Regress genommen werden könne. Laut VG macht die Verwendung der Stempel damit die Abkehr des Mannes von der Rechtsordnung in Deutschland deutlich (Beschluss vom 23.09.2024 - 1 L 537/24.MZ).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Roth, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Reichsbürgern, NVwZ 2018, 1772
Beaucamp, Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG, DÖV 2018, 709