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Baden-Württemberg prüft Klage gegen Krankenhausreform

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Weder Kri­tik noch der Bruch der Ampel-Ko­ali­ti­on haben die Kran­ken­haus­re­form ver­hin­dert. Baden-Würt­tem­berg will aber noch nicht auf­ge­ben. Das Land for­dert er­heb­li­che Nach­bes­se­run­gen und schlie­ßt auch eine Klage nicht aus.

"Wir prüfen das", sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). "Ob man das dann macht, das weiß man erst, wenn man es geprüft hat." Klar sei aber, dass Baden-Württemberg benachteiligt werde, trotz des einen oder anderen Vorteils – darunter eine bessere Gesetzesgrundlage für den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg.

"Die Nachteile für Baden-Württemberg sind derzeit so groß, dass wir einfach nicht mitgehen können", hatte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) vor der entscheidenden Sitzung gesagt. Der Südwesten bemängelt die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die aus seiner Sicht unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund.

Die Länderkammer hatte am Freitag das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passieren lassen. Ein Vorschlag, den gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag anzurufen, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die grün-schwarze Landesregierung hatte auf den Ausschuss gehofft, um mehrere Punkte ändern zu können.

Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Kliniken von finanziellem Druck befreien und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Außerdem soll es bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben geben. Vorgesehen ist, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60% der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.

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