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Für höheren Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Anna Ringle und Roland Freund (dpa)
Der Rund­funk­bei­trag soll 2025 stei­gen, doch die Mi­nis­ter­prä­si­den­ten haben noch kei­nen Be­schluss ge­fasst. Weil die Län­der in Ver­zug sind, zie­hen ARD und ZDF nun nach Karls­ru­he. Die nächs­te Ge­le­gen­heit, die Er­hö­hung zu be­schlie­ßen, ist am 12. De­zem­ber – es geht um 58 Cent.

ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor das BVerfG. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich sei, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem Treffen Mitte Dezember erneut beraten. ARD und ZDF erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.

"Können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen"

"Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen", sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. "Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten."

ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Die Verfassung gebe vor, dass der Rundfunk dafür angemessen finanziert sein müsse. "Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: "Den Rundfunkanstalten würde mehr Zurückhaltung in eigener Sache guttun." Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verspielen. "In Zeiten knapper Kassen ist eine erzwungene Gebührenerhöhung das falsche Signal." Es gehe um ein Gespür für die allgemeine Lage. "Die Klage lässt dieses Gespür leider vermissen", kritisierte der CSU-Chef.

Schweitzer: Hätte nicht zu dieser Klage kommen müssen

Nach dem Willen eines Großteils der Länder hätte es nicht zu dieser Klage kommen müssen, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Die Mehrheit der Länder habe sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die Empfehlung der KEF umzusetzen. "Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrags weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet", sagte Schweitzer.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk brauche Akzeptanz – und die gebe es nur durch Veränderungen, sagte der Co-Vorsitzende der Rundfunkkommission und sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wolle man auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 12. Dezember 2024 "gemeinsam klären".

BVerfG war schon einmal involviert

Der Ablauf zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Firmen zahlen, ist per Staatsvertrag genau festgelegt. Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das BVerfG eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte.

Die Richterinnen und Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken und ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an. Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten – darunter Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg – schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen.

Wann es eine Entscheidung der Karlsruher Richter zu der neuesten Verfassungsbeschwerde geben wird, ist unklar. Es gilt wegen der Kürze der Zeit bis Jahresende als so gut wie ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigt. Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben.

 

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