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rbb kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag an

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Rund­funk Ber­lin-Bran­den­burg (rbb) sieht durch den seit De­zem­ber 2023 gül­ti­gen Staats­ver­trag der Län­der Bran­den­burg und Ber­lin die Rund­funk­frei­heit ver­letzt. Jetzt will der öf­fent­lich-recht­li­che Sen­der das BVerfG an­ru­fen, wie ein Spre­cher am Frei­tag be­stä­tig­te.

"Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt", erläuterte der Sendersprecher. "Gleiches gilt für die Regelungen zur Einsetzung von sogenannten 'Leitungen der Landesangebote'und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit."

Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die "weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im rbb gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders". Sie verstießen aber unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des rbb gegen Art. 5 GG.

Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender rbb stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. 

rbb: Verfassungsbeschwerde "unausweichlich"

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken äußert der rbb zudem hinsichtlich der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums, die Verantwortlichkeiten im Unklaren lassen, der Verpflichtung zur ausnahmslosen öffentlichen Ausschreibung jeder zu besetzenden Stelle sowie zu den Haftungsfragen von Aufsichtsgremien und Intendantin.

rbb-Intendantin Ulrike Demmer betonte: "Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck. Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob der rbb die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind. Sind sie es nicht, dürfen sie nicht Grundlage unserer Arbeit sein."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Die Causa Schlesinger – notwendige Novellierung des Medienstaatsvertrags?, MMR-Aktuell 2022, 450917

Binder, Reinhart: Optionen und Grenzen einer Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ZUM 2022, 880

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