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"From the river to the sea": Umstrittene Parole wird Fall für BGH

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die recht­li­che Be­wer­tung der Pa­ro­le "From the river to the sea, pa­le­sti­ne will be free" fällt je nach Ge­richt un­ter­schied­lich aus. Eine höchst­rich­ter­li­che Klä­rung gibt es nicht – je­den­falls bis­lang. Denn gegen ein Ber­li­ner Straf­ur­teil wurde Re­vi­si­on zum BGH ein­ge­legt.

Vergangenen Freitag hatte das LG Berlin eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Die Verteidigung habe nun gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, teilte eine LG-Sprecherin mit.

Die 42-Jährige mit iranischer Staatsbürgerschaft hatte laut Anklage zwischen November und Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in zwei Fällen die der Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole gepostet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.

"Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley bei der Urteilsverkündung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar. Insbesondere nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober vorigen Jahres werde der Spruch von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Die Angeklagte habe die Parole über einen offenen Account verbreitet. Sie habe gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Organisation handelt. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe.

Strafgerichte bewerten die Parole bislang unterschiedlich. So hatte in Bayern beispielsweise die Staatsanwaltschaft 2023 angekündigt, die Parole als Terror-Kennzeichen zu werten; in diesem Sommer hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass ein pauschales Verbot dieser Parole unzulässig sei.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang auch nicht. Mit dem Berliner Richterspruch habe erstmals ein Landgericht im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer terroristischen Organisation entschieden, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VGH Mannheim, Versammlung, Auflage, Parole "From the river to the sea", BeckRS 2024, 14521

Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, 302

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