Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz wirbt seit Langem für ein Verbot der AfD. Zusammen mit mehr als 100 Mitstreitern aus verschiedenen Fraktionen hat er nun einen entsprechenden Antrag beim Bundestagspräsidium eingebracht.
Zuerst hatte das ZDF darüber berichtet. Die Abgeordneten wollen vom BVerfG prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Art. 21 GG möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim BVerfG beantragt werden.
Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte Wanderwitz: Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.
Per E-mail über Antrag informiert
Das Büro der Linken-Abgeordneten Martina Renner, die zu den Unterstützern des Antrags gehört, teilte auf Anfrage mit, alle Abgeordneten – außer die der AfD – seien über den Schritt per E-Mail informiert worden. In der Mail wird demnach um Zustimmung geworben. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien zu Recht hoch, heißt es darin. Man sei davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben seien. "Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD."
Es ist nicht der erste Anlauf für ein AfD-Parteienverbot. Nach der Thüringer Landtagswahl und dem Eklat im Landtag war schon im Oktober eine Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren entbrannt.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Heußner/Pautsch/de Haan, Zulässigkeits- und Verfahrensfragen der wehrhaften Demokratie – Zu den Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 GG sowie Art. 18 GG, NJ 2024, 97
Schwarz, Die Selbstbehauptung des freiheitlichen Verfassungsstaates – Das Staatsschutzinstrumentarium des Grundgesetzes, JA 2024, 353
Huber, Die AfD als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall, NVwZ 2023, 225