Nachdem Italiens Regierungschefin Meloni ihren Albanien-Deal mit einem kurzfristigen Erlass hatte retten wollen, lässt ein Gericht in Bologna die Pläne nun vom EuGH prüfen. Zuletzt hatte die Regierung bereits einen Rechtsstreit verloren.
Die Pläne der italienischen Regierung, Geflüchtete in Lagern in Albanien unterzubringen, wackeln. Zuletzt waren auf Beschluss eines Gerichts in Rom zwölf Migranten aus Ägypten und Bangladesch, die erst am Mittwoch in die Lager gebracht worden waren, zurück nach Italien gekommen. Daraufhin hatte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bei einer außerordentlichen Sondersitzung einen Erlass beschlossen, der die Pläne retten sollte. Diesen lässt ein Gericht in Bologna nun in Luxemburg prüfen.
Der EuGH soll entscheiden, ob der neue Erlass von Meloni im Einklang mit EU-Recht steht. Dieser Erlass enthält eine Liste von 19 "sicheren Herkunftsländern“, zu denen auch Bangladesch und Ägypten zählen – eine Einstufung, die viele EU-Länder als problematisch ansehen.
EuGH prüft die umstrittenen Erlassregelungen
Anlass für die Prüfung durch den EuGH ist der Fall eines Mannes aus Bangladesch, der im Oktober auf dem Mittelmeer aufgegriffen und nach Albanien gebracht wurde. Sein Asylantrag wurde dort innerhalb von 24 Stunden abgelehnt, was ein Gericht in Rom jedoch für unzulässig erklärte. Das Gericht in Bologna verwies dabei auf eine frühere Entscheidung des EuGH: Ein Land könne nur dann als sicher eingestuft werden, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen darin sicher sind.
Kritik an der Einstufung und historische Vergleiche
Zur Verdeutlichung ihrer Bedenken zog das Gericht in Bologna einen drastischen Vergleich mit dem nationalsozialistischen Deutschland: Im NS-Regime habe sich die Mehrheitsbevölkerung sicher gefühlt, während Minderheiten wie Juden, Homosexuelle und politische Gegner massiv gefährdet waren. Der Vergleich unterstreicht die starke Kritik an Melonis Kurs in der Flüchtlingspolitik, die europaweit aufmerksam verfolgt wird.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online:
Allenberg, Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten - Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte MigRI 2024, 241
Kromlidou, Ist die Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten nach Verfassungs- und Unionsrecht zulässig?
ZAR 2024,
162
Häberle, Zwei Vorschläge zur Reform des Europäischen Asylsystems. Ein Vergleich der Reform-Konzepte von Koopmans (2023) und Häberle (2020/2022)
EuR 2024,
153