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Bundesregierung will E-Gesetzgebung einheitlich regeln

Deutscher Bundestag
Der­zeit wer­den Recht­set­zungs­ver­fah­ren un­ein­heit­lich durch IT un­ter­stützt, unter Ein­satz vie­ler ver­schie­de­ner Soft­ware­lö­sun­gen. Das will die Bun­des­re­gie­rung än­dern und damit für eine ef­fek­ti­ve­re und trans­pa­ren­te­re Ge­setz­ge­bungs­ar­beit sor­gen. Die Eck­punk­te dafür ste­hen.

Dem Eckpunktepapier zufolge soll im Rahmen der "Dienstekonsolidierung Bund" mit der IT-Maßnahme "Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes" das Rechtsetzungsverfahren des Bundes "vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel abgebildet" werden.

Die einheitliche Nutzung durch die Bundesministerien soll der Regierung zufolge starten, wenn die "notwendige funktionale Reife" erreicht ist. In Kraft treten solle die einheitliche Nutzung für die Funktionsbereiche Haus- und Ressortabstimmung, Zustellung zum Planungs- und Kabinettmanagementprogramm, Editor sowie Zustellung zur E-Verkündung. Diese sollen nach einer 12- bis 18-monatigen Übergangsphase einheitlich durch die Bundesregierung genutzt werden. Beginnen soll die einheitliche Nutzung im Januar bzw. Juli 2027. Einzelne Anwendungen der E-Gesetzgebung sollen bereits im Entwicklungszustand produktiv für die tägliche Arbeit eingesetzt werden können. Die Performanz und Verfügbarkeit der E-Gesetzgebung soll in regelmäßigen Abständen durch das ITZBund überprüft und sichergestellt werden.

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