Eine Lehramtsreferendarin hatte vor ihrer Einstellung verschwiegen, dass sie als Moderatorin für "Compact TV" gearbeitet hat. Deshalb wurde ihre Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen. Zu Recht, bestätigte nun das OVG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.
Habe eine Referendarin vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs verschwiegen, nach denen sie gefragt worden sei, dürfe das Land die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, so das OVG (Beschluss vom 26.09.2024 - OVG 4 S 23/24).
Ob eine Abwägung aller jetzt bekannten Umstände ergeben könnte, dass einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde, spiele keine Rolle. Denn die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung solle die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn wiederherstellen. Bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung sei daher keine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Zuvor war die Referendarin mit ihrem Eilantrag bereits beim VG Frankfurt (Oder) gescheitert. Laut VG täuschte die Referendarin durch das Verschweigen der Tätigkeit für Compact TV arglistig über die erforderliche Verfassungstreue.
"Compact TV" ist der Online-Nachrichtenkanal des Magazins "Compact", das vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2021 wegen erwiesener rechtsextremistischer Bestrebungen beobachtet wird. Im Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin. Es sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Gegen das Verbot klagt das Magazin. Im August hat das BVerwG den Sofortvollzug des Verbots teilweise ausgesetzt (Beschluss vom 26.09.2024 - OVG 4 S 23/24).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Frankfurt (Oder), Ernennung, Beamte, Widerruf, Lehrkraft, Vorbereitungsdienst, freiheitliche demokratische Grundordnung, BeckRS 2024, 12859 (Vorinstanz)