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Klimapolitik: Umweltverbände reichen Beschwerde in Karlsruhe ein

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Kli­ma­po­li­tik der Ampel sei ver­fas­sungs­wid­rig, be­kla­gen zwei Ver­bän­de, die jetzt auch ju­ris­tisch gegen die Bun­des­re­gie­rung vor­ge­hen. Sie haben ei­ni­ge Mit­strei­ter - und ein kla­res Ziel.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen zwei Umweltverbände die Bundesregierung zu einer besseren Klimapolitik verpflichten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) reichte dafür am Donnerstag zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) einen Schriftsatz beim BVerfG ein, wie beide Verbände mitteilten. Unterstützt werde die Verfassungsbeschwerde von vier Einzelklägerinnen und -klägern, hieß es - darunter eine Heidelberger Studentin und ein Busfahrer aus Leipzig.

Hintergrund ist die Klimapolitik der Bundesregierung, die von den Beschwerdeführerinnen und -führern als unzureichend kritisiert wird. "Die Bundesregierung schafft es nicht, den Herausforderungen der Klimakrise und ihren verfassungsrechtlichen Pflichten gerecht zu werden", heißt es.

Im Fokus stehe dabei das von der Ampel geänderte neue Klimaschutzgesetz, das man für verfassungswidrig halte, weil es die Klimaziele "entkerne". Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt betonte: "Klimaschutz ist Menschenrecht - das haben die Wetterextreme dieses Jahres wieder eindrücklich bewiesen. Wir klagen Verantwortung ein." Die Verbände wollten die "Untätigkeit" der Bundesregierung nicht länger hinnehmen.

Klimaschützer kritisieren neues Gesetz scharf

Das umstrittene neue Klimaschutzgesetz war im Juli nach längerer Hängepartie in Kraft getreten. Der Bundespräsident hatte sich mit der Unterzeichnung des Gesetzes Zeit gelassen, weil es nach Angaben des Bundespräsidialamts noch auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben des BVerfG geprüft worden war.

Ein wichtiger Kritikpunkt am neuen Gesetz ist, dass die einzelnen klimarelevanten Sektoren wie Industrie, Verkehr oder Gebäude nicht mehr eigene Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen erfüllen müssen - so wie das beim früheren Gesetz der Fall war. Stattdessen soll es eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Ausstoßes geben. Die Treibhausgase sollen also künftig dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Von diesem neuen Mechanismus profitiert vor allem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), weil der Verkehrssektor seine Klimaziele bisher nie erreicht hat. Klimaschützer befürchten dadurch eine Verwässerung der Ziele und weniger Verbindlichkeit.

Die Kläger haben eine breite Allianz hinter sich: Die Verfassungsbeschwerde von BUND und SFV ist nur eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Einzelklägerinnen und -klägern gegen die Klimapolitik der Bundesregierung erheben. Daneben wollen auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie Greenpeace und Germanwatch mit einer Beschwerde in Karlsruhe die Ampel zum Umlenken bewegen. Die DUH hatte ihre Beschwerde bereits im Juli eingereicht. Die von Greenpeace und Germanwatch soll in der kommenden Woche folgen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wiedmann, Klimaschutz ohne Sektorenziele, NVwZ 2024, 876

Kalis, Klima-Governance im Bundes-Klimaschutzgesetz – Verbesserte Nachsteuerung statt Verwässerung, KlimR 2023, 354

BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich, NJW 2021, 1723

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