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Repressive Richtlinie verhindern: DAV appelliert mit Flüchtlingsorganisationen an Regierung

DAV
Ab Ok­to­ber wird in der EU über eine Richt­li­nie ver­han­delt, die Schleu­ser­kri­mi­na­li­tät ver­hin­dern soll. Der DAV ap­pel­liert mit 14 wei­te­ren Organi­sa­tionen an die Bundes­re­gierung, die Krimina­li­sierung von Flüch­ten­den zu be­en­den. Es brau­che ef­fek­ti­ven Schutz von Flüch­ten­den, keine Stär­kung des Menschen­handels.

Den Organisationen geht es um den Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität, den die EU-Kommission im Juni 2023 vorgelegt hat. Der DAV und andere Organisationen wie Amensty International, Pro Asyl oder die Ärzte ohne Grenzen fordern die Bundeseregierung auf, sich für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen. 

Ihr offener Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beinhaltet konkrete Forderungen, zum Beispiel Rechtssicherheit durch eine klare Definition der sogenannten Beihilfe zur illegalen Einreise zu schaffen, die sich am UN-Schmuggelprotokoll orientiert. Dieses stellt darauf ab, ob es darum geht, einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu erzielen. Schutzsuchende und ihre Familien müssten entkriminalisiert und eine umfassende Ausnahmeformulierung für humanitäre Hilfe implementiert werden, fordern die Organisationen. Wer an Land oder auf See humanitäre Hilfe leiste oder Menschenrechtsverletzungen dokumentiere, müsse in allen EU-Mitgliedstaaten effektiv vor Kriminalisierung geschützt sein.

"Der derzeitige Entwurf der EU-Kommission hat nicht aus den Fehlern der Vergan­genheit gelernt", meint DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer. Mitglied­staaten der EU würden mit den Mitteln der aktuellen Richtlinie keinen Menschen­handel bekämpfen, sondern Flüchtende und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer krimina­li­sieren. Menschen, die ihre Fluchtboote selbst gesteuert haben sollen, erwarteten jahrzehn­telange Haftstrafen, während die Verfahren gegen sie durchschnittlich nur 37 Minuten dauerten.

Der DAV hatte den Vorschlag der Kommission bereits im März 2024 scharf kritisiert und Ausnahmen von Schleu­sungs­tat­be­ständen für Rechts­be­ratung und Seenot­rettung sowie die Bestimmtheit von Strafnormen und die Beachtung des Schuld­grundsatzes gefordert.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Kluth, Alte und neue Grenzdebatten, ZAR 2024, 265

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