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Länger arbeiten soll sich lohnen: Kabinett beschließt Renten-Prämie

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Um dem Fach­kräf­ten­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken, plant die Bun­des­re­gie­rung eine neue Prä­mie für Men­schen, die über das Ren­ten­al­ter hin­aus ar­bei­ten. Mit die­ser Maß­nah­me sol­len er­fah­re­ne Ar­beits­kräf­te mo­ti­viert wer­den, wei­ter­hin im Beruf zu blei­ben.

Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Beschäftigte verabschiedet, die auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten möchte. Schon jetzt können Arbeitnehmer ihre spätere Rentenzahlung erhöhen, indem sie über das Renteneintrittsalter hinaus im Beruf bleiben. Künftig soll es zusätzlich möglich sein, sich die angesammelten Ansprüche auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenprämie. 

Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente

Diese Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen errechnen, die die Rentenkasse durch die fortgesetzte Beschäftigung spart. Nach Berechnung des Sozialverbandes VdK könnte eine Person, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto hätte und noch ein Jahr weiterarbeitet, eine steuerfreie Einmalzahlung von rund 22.000 Euro erhalten.

Alternativ zur Einmalzahlung bleibt es weiterhin möglich, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Ein um ein Jahr verschobener Rentenbeginn steigert die Altersrente um etwa 6%. Außerdem steigt diese zusätzlich wegen weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 kann sich einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing zufolge vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.

Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten

Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen-, und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, direkt an die Arbeitnehmer auszahlen können. Diese Maßnahme soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, länger im Beruf zu bleiben.

"Wer sein Wissen und Können weiterhin einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, die Maßnahmen seien angesichts des demografischen Wandels bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.

Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schönhöft/Röpke, Ausgleichszahlung durch den Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung statt der Auszahlung einer Abfindung, NZA 2021, 1610

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