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Brandenburgs AfD-Fraktion klagt gegen Verfassungstreue-Check

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Für an­ge­hen­de Be­am­te gibt es ab Sep­tem­ber in Bran­den­burg eine Prü­fung, ob sie ver­fas­sungs­treu sind. Die bran­den­bur­gi­sche AfD-Frak­ti­on klagt nun gegen das Vor­ha­ben und spricht von einer "DDR 2.0".

Die AfD im Brandenburger Landtag klagt gegen den neuen Verfassungstreue-Check für Beamte. Der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren sei von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags eingereicht worden, sagte eine Sprecherin des VerfG Brandenburg der dpa. Dabei handelt es sich um die 24 Landtagsabgeordneten der AfD. Mit dem Check sollen Extremisten unter angehenden Beamtinnen und Beamten ab 1. September besser aufgespürt werden.

Der Landtag hatte im April mehrheitlich für das Gesetz gestimmt, das nach Angaben des Innenministeriums bundesweit bisher einmalig ist. Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Umstritten ist eine Änderung des Disziplinarrechts mit Wegfall der Disziplinarklage.

Die AfD-Landtagsfraktion wendet sich bei ihrer Klage laut Gericht in einem Schriftstück von 140 Seiten plus Anlagen gegen das Gesetz und greift mehrere Normen an. Die Fraktion hatte bereits zuvor angekündigt, dass sie gegen die Neuregelung vorgehen will. Die Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel warf der Koalition im April vor: "Das ist doch zurück zur DDR 2.0."

Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte im April erklärt, dass er es für richtig halte, wenn das Landesverfassungsgericht das Gesetz unabhängig prüfe. Die Prüfung gilt laut Ministerium nur für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden. Die Verfassungstreue sei dann das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung. Die Linke hatte ebenfalls gegen den Check gestimmt, sie sieht Risiken im neuen Disziplinarrecht.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schlicksupp, Auszeit für Verfassungsfeinde durch „Parteienquarantäne“?, ZRP 2024, 147

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