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Saar-AfD unterliegt im Streit um Fraktionszuschüsse

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Es bleibt dabei. Die drei­köp­fi­ge AfD-Frak­ti­on im Land­tag des Saar­lan­des be­kommt nicht mehr Geld. Das hat der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof des Lan­des ent­schie­den.

Im Streit um die Verteilung von Fraktionszuschüssen hat die saarländische AfD-Landtagsfraktion vor dem VerfGH des Saarlandes eine Niederlage eingefahren (Urteil vom 05.08.2024 - Lv 1/23 und Lv 1/24). Beide Anträge der AfD-Fraktion zur gegenwärtigen Finanzierung der Fraktionen im Landtag seien als "teilweise unzulässig verworfen" und ansonsten "als unbegründet zurückgewiesen" worden, teilte der VerfGH in Saarbrücken mit. Eine Verletzung des Rechts der AfD-Fraktion auf Gleichbehandlung sei nicht festgestellt worden.

Ende 2022 hatte der Landtag beschlossen, den monatlichen Grundbetrag für Fraktionen zu senken und den Oppositionsbonus zu erhöhen, der sich nach der Zahl der Mitglieder richtet. Die Änderung hatte de facto zu einer Verringerung der monatlichen Gesamtzuwendungen an die dreiköpfige AfD-Fraktion geführt. Vor diesem Hintergrund hatte sich die AfD-Fraktion "unangemessen benachteiligt" gesehen und den VerfGH angerufen. Zudem sitzt die CDU mit 19 Mitgliedern in der Opposition. Die SPD, die im Saarland allein regiert, umfasst als Fraktion 29 Abgeordnete.

Die Verfassung des Saarlandes gewährleiste den Fraktionen "keinen originären, von den Rechten ihrer Mitglieder und ihrer Größe unabhängigen Anspruch einer jeder Fraktion auf Gleichbehandlung", so der VerfGH. Die Größe von Fraktionen könne nicht ausgeblendet werden. Daher sei auch nicht zu beanstanden, wenn bei der Verteilung des sogenannten Oppositionsbonus das Größenverhältnis der Oppositionsfraktionen abgebildet werde, hieß es. Die Rechte der AfD-Fraktion würden auch nicht dadurch verletzt, dass der Landtag die Verteilung des gesamten Betrages der Zuweisungen für Fraktionen auf einzelne Bestandteile der Finanzierung 2023 und 2024 geändert habe (Urteil vom 05.08.2024 - Lv 1/23; Lv 1/24).


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