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Bürgerbeteiligung mal anders: Kaufoption für Windparks floppt

Redaktion beck-atuell (dpa)
Das Bür­ger­be­tei­li­gungs­ge­setz soll­te es den Men­schen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern er­mög­li­chen, ihr Geld in Wind­parks an­zu­le­gen und von den Er­trä­gen der Be­trei­ber zu pro­fi­tie­ren. Die Bi­lanz nach acht Jah­ren fällt er­nüch­ternd aus.

Trotz jahrelang sehr niedriger Zinsen auf Spareinlagen haben nur wenige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die vom Bürgerbeteiligungsgesetz eröffnete Möglichkeit genutzt, ihr Geld in Erwartung höherer Renditen in Windparks anzulegen. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht, erwarben 2020 lediglich 30 natürliche Personen Gesellschaftsanteile an Windrädern. Auch die Kommunen machten demnach weit weniger von den Beteiligungsmöglichkeiten Gebrauch als erhofft. Aufgeführt werden Beteiligungen von neun Kommunen an insgesamt zwei Windparks aus den Jahren 2020 und 2024.

Nach Angaben der Landesregierung sieht das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz keine umfassenden Berichtspflichten für Vorhabenträger vor. Da eine abschließende Mitteilung zur Annahme des Beteiligungsangebotes nicht verpflichtend sei, lägen keine abschließenden Daten zu den umgesetzten Beteiligungen vor. Doch hatte das Energieministerium in Schwerin bereits eingeräumt, dass das Gesetz nicht die erhoffte Wirkung erzielte und eine Neufassung angekündigt.

Land regelt Beteiligungsanspruch per Gesetz

Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffenen Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Damit sollte erreicht werden, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen vor Ort bleibt und so auch die Akzeptanz für Windräder steigt. 

Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20% der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.

"Nur an zwei Parks wurde sich seitens der Kommunen beteiligt. Alternativen wirtschaftlicher Teilhabe wurden fast gar nicht angeboten", sagte der AfD-Abgeordnete Martin Schmidt. In lediglich drei Fällen seien Ausgleichsabgaben gezahlt und in weiteren drei Fällen Sparprodukte offeriert worden. Die jährlichen Ausgleichsabgaben an neun betroffene Gemeinden hätten zwischen 255,49 Euro und 1269,47 Euro gelegen.

Windkraftausbau stockt in MV

Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Branchenangaben im Nordosten lediglich sieben neue Windräder errichtet. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber dem bereits schwachen Vorjahreszeitraum, als zwölf neue Windräder im Land installiert wurden. Bei ihrem Amtsantritt 2021 hatte die rot-rote Landesregierung angekündigt, wieder mehr Tempo in den Bau neuer Windparks zu bringen. Das gelang nicht - etwa weil Genehmigungsverfahren lange dauern. 

In Mecklenburg-Vorpommern erzeugen aktuell 1859 Windräder Strom. Im benachbarten Schleswig-Holstein sind es 3238. Die installierte Leistung dort beträgt auf die Landesfläche bezogen 522 Kilowatt je Quadratkilometer und ist damit etwa dreimal so hoch wie in MV. Die Akzeptanz für die Ökostrom-Produktion ist in Schleswig-Holstein höher. Als ein wesentlicher Grund dafür gilt, dass die Betreiber der Windparks zumeist aus der Region kommen und so auch die Erträge im Land bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern kamen in der Vergangenheit meist auswärtige Investoren zum Zug.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Patzelt, Beteiligung von Gemeinden an Windkraftanlagen über städtebauliche Verträge?, ZUR 2014 Heft 289

Just, Der planungsrechtliche Rahmen für die gemeindliche Planung von Onshore-Windkraftanlagen, LKV 2016, 248

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