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Referentenentwurf: Wohngeld soll 2025 um 30 Euro steigen

Redaktion beck-aktuell
Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit nied­ri­gen Ein­kom­men sol­len 2025 einen hö­he­ren Miet­zu­schuss vom Staat be­kom­men. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen stimmt einen ent­spre­chen­den Ent­wurf ak­tu­ell mit der Bun­des­re­gie­rung ab.

Das monatliche Wohngeld soll zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 30 Euro oder 15% erhöht werden, teilte das Ministerium mit. Grund dafür sei der Preisanstieg nicht nur im Supermarkt, sondern auch bei Mieten und Energiekosten "Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten zum Beispiel zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss", betonte Ministerin Klara Geywitz (SPD).

Die Höhe des Wohngelds wird laut Gesetz alle zwei Jahre überprüft (§ 39 Abs. 1 WoGG). Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab.

Das Ministerium rechnet damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Einer Erhöhung muss auch der Bundesrat zustimmen.

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