Kakerlaken, Tuberkulose und unmenschliche Haftbedingungen: Experten des Europarats fordern Griechenland erneut auf, seinen Umgang mit Migranten zu ändern. Das Land müsse die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften verbessern, hieß es in einem Bericht des Anti-Folter-Komitees mit Sitz in Straßburg.
Zudem müssen, so die Experten weiter, Pushbacks – also die illegale Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Außengrenzen – gestoppt werden. Solche Pushbacks in die Türkei finden nach Angaben des Gremiums immer noch statt, auch gegenüber unbegleiteten Kindern. In einigen der Abschiebezentren herrschen dem Bericht zufolge miserable Bedingungen, mangelnde Hygiene und ein Befall mit Kakerlaken und Bettwanzen. Infolgedessen habe sich in einem der Zentren Tuberkulose ausgebreitet.
Auch die von der EU finanzierten Registrierungscamps auf den ägäischen Inseln sind laut dem Bericht teilweise "unmenschlich und entwürdigend". In manchen seien bis zu acht Menschen auf zehn Quadratmetern untergebracht. Zudem kritisiert das Anti-Folter-Komitee die "übertriebenen Sicherheitsvorkehrungen und unnötigen Stacheldrahtzäune" um diese Zentren, die besonders für Kinder und bedürftige Menschen ungeeignet seien.
Griechenland: Alles entspricht internationalen Standards
In einer Stellungnahme erklärten die griechischen Behörden, die Bedingungen in den Zentren entsprächen "internationalen Standards". Es seien umfangreiche Renovierungsarbeiten geplant. Auch sollen die Aufnahmekapazitäten erhöht und die medizinische Versorgung in den Zentren mit kontrolliertem Zugang ausgebaut werden. Vorwürfe über illegale Pushbacks bestritten die Behörden – alle Beamten handelten in voller Übereinstimmung mit ihren internationalen Verpflichtungen.
Bereits 2020 hatte der Europarat die Haftbedingungen für Migranten in Griechenland kritisiert. Das Land ist eines der Hauptziele von Flüchtlingen und Migranten, die in die EU gelangen wollen.
Aus der Datenbank beck-online
Hruschka, EU-Asylrecht – Scheinkompromiss oder historische Einigung?, ZRP 2023, 175
Lehnert, Menschenrechtliche Vorgaben an das Migrationsrecht in der jüngeren Rechtsprechung des EGMR, NVwZ 2020, 766