Eine 23-jährige Person soll nach Ungarn ausgeliefert werden. Der Anwalt versucht, das zu verhindern. Das BVerfG hat daraufhin die Auslieferung der Person untersagt, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als "Maja" bekannt ist. Die Entscheidung kam allerdings zu spät.
Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es am Freitag von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin um 11.47 Uhr per E-Mail informiert, dass die fragliche Person bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Die Richter hatten nach eigenen Angaben um 10.50 Uhr die Auslieferung der Person untersagt (Beschluss vom 28.06.2024 2 – BvQ 49/24).
Laut BVerfG werfen die ungarischen Behörden "Maja" vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten unter Einsatz vor allem von Teleskopschlagstöcken anzugreifen. Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur.
Sein Eilantrag gegen eine Entscheidung des KG vom späten Donnerstagnachmittag war nun in Karlsruhe eigentlich erfolgreich – zunächst aber ohne den entsprechenden Schutz für "Maja". Das BVerfG hat die Übergabe der Person an die ungarischen Behörden bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wurde angewiesen, "eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken".
"Maja" wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und sitzt nach Angaben des Verteidigers Richwin in Sachsen in der Haftanstalt Dresden ein. Hintergrund sind Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll sein Mandant gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben (Beschluss vom 28.06.2024).
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Aus der Datenbank beck-online
Teichmann, Rechtsschutz gegen Internationale sowie Europäische Haftbefehle in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz, NZWiSt 2023, 92