chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

"From the river to the sea": Pauschales Verbot unzulässig

VGH München
Auf pro-pa­läs­ti­nen­si­schen De­mons­tra­tio­nen wird häu­fig die Pa­ro­le "From the river to the sea" ver­wen­det. Ob das zu­läs­sig ist, ist um­strit­ten. Der BayVGH hielt in einem Eil­ver­fah­ren ein pau­scha­les Ver­bot für vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig. Die Straf­bar­keit der Pa­ro­le hänge von den Ein­zel­fall­um­stän­den ab.

Für den 1. Juli ist auf dem Münchner Goetheplatz eine Pro-Palästina-Demonstration geplant. Angekündigt wurden auch Plakate mit der Aufschrift "From the river to the sea, palestine will be free!". Die Landeshauptstadt München verbot, diese Parole zu verwenden, weil der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Den hiergegen eingereichten Eilantrag lehnte das VG ab.

Die Beschwerde dagegen hatte Erfolg. Laut BayVGH ist das Verbot der Parole im konkreten Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig (Beschluss vom 26.06.2024 – 10 CS 24.1062). Ob die Verwendung der Parole einen Straftatbestand erfülle, hänge von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege. Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug habe die Landeshauptstadt im Rahmen ihrer Gefahrenprognose nicht darlegen können.

Der BayVGH weist aber darauf hin, dass mit der Entscheidung keine Legalisierungswirkung für die Parole einhergehe. Den Strafverfolgungsbehörden bleibe es unbenommen, im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten als solches zu verfolgen. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel. 

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte im November vergangenen Jahres mitgeteilt, die Parole werde als Terror-Kennzeichen eingestuft, ihre Verwendung werde ab sofort bayernweit strafrechtlich verfolgt (Beschluss vom 26.06.2024 - 10 CS 24.1062).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VGH Mannheim, Versammlung, Auflage, Parole "From the river to the sea ...", Straftatbestand, Hamas, Palästina, Meinungsfreiheit, Interessenabwägung, BeckRS 2024, 14521

VGH Kassel, Verbot der Parole "From the river to the sea", NVwZ 2024, 847

OVG Bremen, Beschwerde – Versammlungsrecht (teilweise erfolgreich), BeckRS 2024, 9836

LG Mannheim, Meinungsfreiheit, Strafbarkeit, Hamas, Tatverdacht, Auslegung, Kundgebung, Ablehnung, Anerkennung, Versammlung, demokratische Grundordnung, BeckRS 2024, 12543


Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü