Die Innenminister der Länder haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz 2024 in Potsdam auf zahlreiche Beschlüsse geeinigt. Schwerpunkte bildeten dabei die Themen Asyl und Abschiebungen, Schutz vor häuslicher Gewalt, Strafverfolgung bei Cybermobbing und Stärkung des Zivilschutzes.
Die Innenminister setzten sich für einen eigenen Straftatbestand bei Cybermobbing ein. Mobbing im Internet sei ein Phänomen, dessen Folgen oft unterschätzt würden, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), der aktuell den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) innehat. Insbesondere unter Schülerinnen und Schülern sei dies ein großes Problem. Mit den existierenden Straftatbeständen, etwa der Beleidigung oder Bedrohung, könne man das nicht lösen. Deshalb wolle man die Justizministerkonferenz bitten, zu prüfen, ob hier eine Änderung möglich und sinnvoll sei.
Darüber hinaus sieht die IMK das Quick-Freeze-Verfahren von Telekommunikationsdaten als unzureichend an – denn wo nichts in der Gefriertruhe sei, könne auch nichts eingefroren werden. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen müsse endlich eingeführt werden, so die Forderung.
Die IMK strebt zudem eine einheitliche Regelung zum Einsatz von Fußfesseln bei häuslicher Gewalt an. Außerdem solle es für die Täter verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings geben, sagte Stübgen am Freitag. "Wir müssen Opfer häuslicher Gewalt besser schützen und Täter abschrecken." Neben den Trainings müssten Verbote, die Wohnung zu betreten und sich der Frau zu nähern, "konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Dazu sei sie bereits im Austausch mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Außerdem sollten Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. "Dann kann die Polizei (...) im Ernstfall schneller einschreiten und Gewalt gegen Frauen besser verhindern".
Die Innenminister wollen zudem eine Erweiterung der Straftatbestände Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates prüfen. "Das radikalislamische Weltbild von einem Kalifat, wie es zuletzt auf Versammlungen in mehreren Bundesländern postuliert wurde, ist mit keinem Buchstaben unseres Grundgesetzes vereinbar", betonte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im Rahmen der IMK. Wer in solch aggressiv-martialischer Art und Weise einen totalitären Gottesstaat fordere und damit andere bedrohe und aufhetze, begehe dann eine Straftat und dürfe sich nicht länger auf die Freiheit berufen, deren Abschaffung er zugleich propagiere.
Abschiebungen nach Afghanistan
Straftäter, Gefährder und islamistische Verfassungsfeinde aus Afghanistan und Syrien sollen nach dem Willen der Innenminister künftig auch in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Wer in dem Land, das ihm Schutz gewähre, selbst zur Gefahr für die Sicherheit werde, für den müsse der Aufenthalt in Deutschland enden, betonte Grote. "Darüber hinaus müssen wir mehr gegen Messerangriffe unternehmen und wollen deshalb Waffen- und Messerverbote in öffentlichen Bereichen ausweiten, das gilt insbesondere auch in Zügen", sagte er.
"Jetzt gilt es vor allem – und das adressiere ich vor allem an die Bundesregierung und das Auswärtige Amt – und die gesetzgeberischen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fluchtmigration nach Deutschland nachhaltig einzudämmen und die Rückführung ausreisepflichtiger Personen deutlich auszuweiten", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dazu werde vor allem auch eine aktuelle Lagebewertung zur Situation in Syrien benötigt. Das Auswärtige Amt müsse rasch die Schutzbedürftigkeit der von dort kommenden Menschen neu bewerten. Denn die Situation habe sich seit dem Beginn des Bürgerkriegs deutlich verändert.
Herrmann betonte zum Abschluss der IMK zudem, dass die Bundesregierung zum Thema Bevölkerungsschutz endlich ein belastbares Konzept vorlegen müsse. Es sei leider unzureichend, was bislang vorgelegt wurde. "Wir brauchen Investitionen des Bundes von 10 Milliarden Euro binnen 10 Jahren in Zivilschutzstrukturen und deren raschen Aufbau. Hier werden wir nicht lockerlassen", kündigte Herrmann an.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Jülicher, Cybermobbing in der Schule, NJW 2019, 2801