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Stadt Essen gibt Widerstand gegen AfD-Parteitag auf

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die AfD kann ihren Bun­des­par­tei­tag Ende Juni de­fi­ni­tiv in der Es­se­ner Gru­ga­hal­le ab­hal­ten. Nach einem Ur­teil des VG Gel­sen­kir­chen, wo­nach die AfD bei der Zu­las­sung zu öf­fent­li­chen Ein­rich­tun­gen nicht an­ders be­han­delt wer­den darf als an­de­re po­li­ti­sche Par­tei­en, ver­zich­tet die Stadt auf wei­te­ren Wi­der­stand.

Die Stadt Essen habe nun entschieden, nach dem Urteil vom Freitag nicht in die nächsthöhere Instanz zu gehen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Ein bisher noch ausstehender Verhandlungstermin am LG Essen an diesem Montag wurde nach Angaben der Stadt und der AfD aufgehoben. Dort sollte es ebenfalls um die Auseinandersetzung gehen.

Die Messe hatte von der AfD ursprünglich eine Selbstverpflichtung eingefordert, wonach diese die Verantwortung für eventuell geäußerte strafbare NS-Parolen auf dem Parteitag übernehmen sollte. AfD-Vize Peter Boehringer hatte dagegen argumentiert, es sei unmöglich, "bei 1.800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können". Auf Anweisung der Stadt hat die Messe Essen den Anspruch der AfD auf Zugang zur Grugahalle auch ohne Selbstverpflichtungserklärung anerkannt.

Die AfD will auf dem Parteitag am letzten Juni-Wochenende unter anderem den Vorstand neu wählen. Gegen das Treffen haben zahlreiche Organisationen Widerstand angekündigt. Die Polizei rechnet mit mehreren Zehntausend Teilnehmern bei den Gegendemonstrationen – es wären die größten Proteste in der Stadt seit langer Zeit. Vor wenigen Tagen hatte das VG Gelsenkirchen entschieden, dass die Stadt Essen den Grugapark während AfD-Parteitages schließen darf.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119


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