Die AfD kann ihren Bundesparteitag Ende Juni definitiv in der Essener Grugahalle abhalten. Nach einem Urteil des VG Gelsenkirchen, wonach die AfD bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen nicht anders behandelt werden darf als andere politische Parteien, verzichtet die Stadt auf weiteren Widerstand.
Die Stadt Essen habe nun entschieden, nach dem Urteil vom Freitag nicht in die nächsthöhere Instanz zu gehen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Ein bisher noch ausstehender Verhandlungstermin am LG Essen an diesem Montag wurde nach Angaben der Stadt und der AfD aufgehoben. Dort sollte es ebenfalls um die Auseinandersetzung gehen.
Die Messe hatte von der AfD ursprünglich eine Selbstverpflichtung eingefordert, wonach diese die Verantwortung für eventuell geäußerte strafbare NS-Parolen auf dem Parteitag übernehmen sollte. AfD-Vize Peter Boehringer hatte dagegen argumentiert, es sei unmöglich, "bei 1.800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können". Auf Anweisung der Stadt hat die Messe Essen den Anspruch der AfD auf Zugang zur Grugahalle auch ohne Selbstverpflichtungserklärung anerkannt.
Die AfD will auf dem Parteitag am letzten Juni-Wochenende unter anderem den Vorstand neu wählen. Gegen das Treffen haben zahlreiche Organisationen Widerstand angekündigt. Die Polizei rechnet mit mehreren Zehntausend Teilnehmern bei den Gegendemonstrationen – es wären die größten Proteste in der Stadt seit langer Zeit. Vor wenigen Tagen hatte das VG Gelsenkirchen entschieden, dass die Stadt Essen den Grugapark während AfD-Parteitages schließen darf.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119