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Hitler-Post kostet Aufenthaltserlaubnis

VG Münster
Wer an­ti­se­mi­ti­sche und das NS-Un­recht ver­harm­lo­sen­de Bil­der in sei­nen Whats­App-Sta­tus stellt, ris­kiert damit seine Auf­ent­halts­er­laub­nis. Denn sol­che Posts straf­ten das zuvor er­klär­te Be­kennt­nis zur frei­heit­lich-de­mo­kra­ti­schen Grund­ord­nung Lügen, so das VG Müns­ter in einem Eil­ver­fah­ren.

Eine Tschetschenin hatte nach Vorlage eines unterschriebenen Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine "Chancen-Aufenthaltserlaubnis" erhalten. Diese wurde aber rund ein Jahr später zurückgenommen. Hintergrund waren Bilder, die die Frau in ihren WhatsApp-Status gestellt hatte. Ein Bild zeigte die Frau selbst sowie ein Foto Adolf Hitlers mit der Bildunterschrift "Tamam Bruder". Ein weiteres Bild habe die Erde im Würgegriff einer Schlange mit dem Davidstern gezeigt.

Gegen die behördliche Rücknahme ihrer Aufenthaltserlaubnis begehrte die Tschetschenin Eilrechtsschutz. Sie machte geltend, sich bisher weder für die Weltgeschichte noch für Politik interessiert zu haben. Sie sei in festem Glauben gewesen, dass die Bilder etwas Positives darstellten.

Das half ihr vor dem VG nicht: Die Frau erfülle die Voraussetzungen für die ihr erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht, bestätigte das Gericht (Beschluss vom 12.06.2024 – 8 L 284/24, nicht rechtskräftig). Ihr Verhalten spiegele wider, dass ihr Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein bloßes Lippenbekenntnis gewesen sei. Der Tschetschenin sei auch nicht abzunehmen, dass sie nicht verstanden habe, welchen Inhalt ihre Posts hätten. Sie habe seit 2017 an verschiedenen Kursen und Weiterbildungen teilgenommen, etwa im Bereich Bürgerkunde, Politik und deutsche Geschichte, sowie den Einbürgerungstest bestanden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden (Beschluss vom 12.06.2024 - 8 L 284/24).


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