chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Fahrrad-Demonstration darf nicht auf Autobahn stattfinden

OVG Schleswig
Der Kreis Stein­burg hat eine für Sonn­tag von Um­welt­schüt­zern ge­plan­te Fahr­rad-De­mons­tra­ti­on auf der Bun­des­au­to­bahn A 23 zu Recht un­ter­sagt. Das hat das Schles­wig-Hol­stei­ni­sche OVG am Don­ners­tag in einem Eil­ver­fah­ren klar­ge­stellt. Das Ge­richt stützt seine Ent­schei­dung unter an­de­rem auf Si­cher­heits­be­den­ken.

Eine Öffnung von grundsätzlich dem Fernverkehr vorbehaltenen Autobahnen für Versammlungen komme nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Nutzung der Autobahn einen direkten Bezug zum Thema der Versammlung habe (Beschluss vom 30.05.2023 – 4 MB 14/24). Zusätzlich müsse das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Rahmen einer Abwägung mit anderen Rechtsgütern, insbesondere dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer, überwiegen. Diese Anforderungen seien bei der beabsichtigten Demonstration "A20-NIE – Marsch und Moor gehen vor – Klimaschutz JETZT!" auf der A 23 nicht gegeben, so das OVG. Es bestätigte damit eine Entscheidung des VG.

Mit einer Sperrung der A 23 seien erhebliche Unfallgefahren sowohl an den Stauenden als auch auf den Umleitungsstrecken verbunden, so das OVG. Für eine Aufnahme des Autobahn-Umleitungsverkehrs gebe es im vorliegenden Fall keine genügend leistungsfähigen und sicheren Umleitungsstrecken. Hinzu komme, dass die Nutzung der A 23 nicht unabdingbar sei, um die Versammlungsfreiheit effektiv wahrzunehmen. Dem Anliegen, auf die Zerstörung der Natur durch die geplante A 20 aufmerksam zu machen, werde bereits durch das umfangreiche und großräumige Demonstrationsgeschehen, das auch auf der Alternativroute stattfinden könne, Rechnung getragen. Zur A 23 bestehe zudem nur ein eher mittelbarer Bezug. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar (Beschluss vom 30.05.2024 – 4 MB 14/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Boguslawski/Leißing, Bahn frei oder freie Autobahnen?, NVwZ 2022, 852

OVG Lüneburg, Untersagung der Nutzung einer Bundesautobahn für eine Fahrraddemonstration, NVwZ-RR 2021, 752

VGH Kassel, Fahrraddemonstration auf Autobahn, NJW 2009, 31


Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü