Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat den Bundesnachrichtendienst verklagt. Der BND verwehre Einsicht in Unterlagen, die für die Kontrolle des Nachrichtendienstes "unbedingt notwendig sind", teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit, ohne Einzelheiten zu nennen.
Im aktuellen Fall bemängelte Kelber, dass eine Beschwerde wegen der verweigerten Akteneinsicht - wie schon in anderen Fällen zuvor - beim zuständigen Bundeskanzleramt unberücksichtigt geblieben sei. "Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen", erklärte Kelber. Deshalb hat er nun Klage vor dem BVerwG eingereicht.
"Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen. Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben", erläuterte Kelber. Dabei sei regelmäßig nicht nachvollziehbar, warum einer Beanstandung nicht Folge geleistet werde.
Durch die verweigerte Einsichtnahme greife der BND in die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ein, indem er für sich in Anspruch nehme, über die notwendigen Grundlagen, den Umfang und Inhalt der Kontrolle entscheiden zu können.
Der Datenschutzexperte kritisiert schon lange, dass ihm kein durchsetzbares Anordnungsrecht zusteht, welches eine effektivere Nachrichtendienstkontrolle möglich machen würde. Nur mithilfe von Anordnungsrechten könnten Missstände zeitnah abgestellt oder der Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Für den Datenschutzexperten als das Kontrollorgan mit der objektiv rechtlich umfassendsten Kontrollzuständigkeit über den BND sei ein Anordnungsrecht daher von zentraler Bedeutung, heißt es in der Mitteilung der Behörde weiter.
Kelber ist zur Zeit nur noch kommissarisch im Amt. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Juristin Louisa Specht-Riemenschneider zu seiner Nachfolgerin bestimmt.
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Aus der Datenbank beck-online
Sosna, Der BfDI – ein Kontrollorgan unter dem Radar?, GSZ 2022, 245