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AfD Niedersachsen bleibt Verdachtsfall – Verfassungsschutz verlängert um zwei Jahre

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Wei­ter­hin Ver­bin­dun­gen in die rechts­ex­tre­me Szene: Der AfD-Lan­des­ver­band in Nie­der­sach­sen bleibt für den Lan­des­ver­fas­sungs­schutz ein rechts­ex­tre­mis­ti­scher Ver­dachts­fall.

Der AfD-Landesverband in Niedersachsen steht weiterhin im Verdacht, eine „Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu sein. Als solcher er wird er seit zwei Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, doch nun endet die erste Beobachtungsphase wie in § 7 Abs. 2 NVerfSchG vorgeschrieben. Das Gesetz erlaubt eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre, die der Verfassungsschutz nun nutzt.

"Öffentlich treten die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand zwar gemäßigt auf, eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt", sagte der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril. Die Verbindungen der AfD in Niedersachsen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigten eine Vernetzungsstruktur auf, die sich überwiegend auf das Spektrum der sogenannten Neuen Rechten konzentriere.

Zahlreiche Aussagen von niedersächsischen AfD-Funktionären und Repräsentanten offenbarten eine tief verankerte Fremdenfeindlichkeit, so Pejril. Deshalb bleibe die AfD auch für die kommenden zwei Jahre ein Verdachtsobjekt. Sollte sie nach Ablauf dieser Zeit nicht zum Beobachtungsobjekt bestimmt werden, ist aber Schluss. Laut § 7 Abs. 2 NVerfSchG müssen die Maßnahmen in diesem Fall beendet werden.

Auch auf Bundesebene wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Dagegen wehrt sie sich aktuell vor dem OLG in Münster - ein Urteil wird in diesem Rechtsstreit am 13. Mai erwartet. Auf der Ebene der Bundesländer werden die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz sogar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

OVG Münster, AfD als „Verdachtsfall“, NVwZ-RR 2021, 625

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