Der Bundestag kann an diesem Freitagmorgen wie geplant über das reformierte Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung abstimmen. Mit Beschluss vom späten Donnerstagnachmittag hat der Zweite Senat des BVerfG den Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Heilmann hatte gefordert, dem Deutschen Bundestag die für heute anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das geänderte Klimaschutzgesetz zu untersagen (Beschluss vom 25.04.2024 - 2 BvE 3/24).
Zur Begründung erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe lediglich, der Antrag sei "in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig".
Heilmann rügt erneut zu schnelles Verfahren
Heilmann sah sich durch das bisherige Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter des Deutschen Bundestags verletzt. So hatte der Bundestag den Regierungsentwurf bislang in erster Lesung am 22. September vergangenen Jahres beraten, bevor er am 8. November im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung erörtert wurde. Am 19. April dieses Jahres wurde den Mitgliedern des Ausschusses ein Änderungsantrag der Ampelfraktionen zum Gesetzentwurf präsentiert, dem fünf Tage später von der Mehrheit der Ausschussmitglieder zugestimmt wurde.
Heilmann hatte seinen am Mittwoch eingereichten Antrag ähnlich begründet wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Gebäudeenergiegesetz im vergangenen Jahr und monierte die "extrem verkürzte Beratungszeit". Gleichzeitig befürchtete er nun durch die Novelle des Klimaschutzgesetzes eine Schwächung des Klimaschutzes. Durch das verkürzte Verfahren sah er sein Recht "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" verletzt. Drei weitere Unionsmitglieder aus dem Bundestag sowie ein Mitglied der LINKE-Gruppe hatten sich dem Antrag angeschlossen.
Grünen-Politikerin Mihalic: "Das ist unwürdig"
Vertreter der Regierung zeigten sich über den Beschluss aus Karlsruhe erleichtert. So erklärte FDP-Fraktionschef Christian Dürr: "Ich bin froh, dass das neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die Klimaziele bereits erreichen - die Union war ganz offensichtlich bereit, den Autofahrern genau das zuzumuten."
SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz." Ihre Grünen-Kollegin Irene Mihalic warf Heilmann vor, "eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen" und erklärte: "Er verzögert damit nicht nur parlamentarische Verfahren, sondern streut auch dem Gericht Sand ins Getriebe. Die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments derart ohne Not zu blockieren, hat etwas von einer Show-Veranstaltung. Das ist unwürdig."
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen (Beschluss vom 25.04.2024 - 2 BvE 3/24).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kalis, Klima-Governance im Bundes-Klimaschutzgesetz – Verbesserte Nachsteuerung statt Verwässerung, KlimR 2023, 354
BVerfG, Erfolgreicher Eilantrag gegen Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens – Gebäudeenergiegesetz, NVwZ 2023, 1241