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Disziplinarverfahren gegen Ex-Ahr-Landrat wieder möglich

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach Ein­stel­lung der Er­mitt­lun­gen gegen den frü­he­ren Ahr-Land­rat Jür­gen Pföh­ler könn­te das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen den CDU-Po­li­ti­ker wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Das im Au­gust 2021 nach der Flut­ka­ta­stro­phe ein­ge­lei­te­te Ver­fah­ren sei wegen der Er­mitt­lun­gen aus­ge­setzt wor­den, er­klär­te die Auf­sichts­be­hör­de ADD in Trier am Frei­tag.

Da es nun zu keiner Anklage gegen Pföhler gekommen sei, werde das Disziplinarverfahren fortgesetzt, sofern keine Rechtsmittel gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt würden. Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" darüber berichtet.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass die Ermittlungen gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler und einen ehemaligen Mitarbeiter aus dem Krisenstab eingestellt worden sind. Der Anwalt einiger Hinterbliebener hatte daraufhin gesagt, er erwäge eine Beschwerde gegen die Einstellung.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich bei den Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Gegen Pföhler und den früheren Mitarbeiter des Krisenstabes stand der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Raum, es ging um ihre Rolle rund um die Flut vom 14. bis 15. Juli 2021. Damals waren in Rheinland-Pfalz insgesamt 136 Menschen gestorben – 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier.

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