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München muss Dieselfahrverbot ausweiten

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Trotz Über­schrei­tung der Grenz­wer­te hat Mün­chen das Die­sel-Fahr­ver­bot bis­lang nicht ver­schärft. Jetzt hat der BayVGH ein ein­deu­ti­ges Ur­teil ge­spro­chen - mit Fol­gen.

Die Stadt München muss nach einem Gerichtsurteil ihr Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. An zwei Hauptverkehrsstraßen, an denen im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten worden seien, müssten schnelle Maßnahmen ergriffen werden, die sicher zu einer signifikanten Unterschreitung der Grenzwerte führten, urteilte der BayVGH am Donnerstag in München (Urteil vom 21.03.2024 - 22 A 23.40047).

Ob bei der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee am Mittleren Ring - der Messstelle mit dem schlechtesten Wert in ganz Deutschland - eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge mit Euro 5 und schlechter nötig ist, überließ das Gericht der anstehenden Entscheidung des Stadtrats. Gleichwohl gab der Senat dem Gremium als "Leitplanke" mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 wohl wenig praktikabel und vor allem kaum zu kontrollieren sei. Außerdem gehe ein zonales Fahrverbot schneller. Bei der zweiten Straße mit zu schlechten Messwerten sei ein Fahrverbot hingegen nicht zwingend. 

Münchener Oberbürgermeister hält Euro-5-Verbot für unverhältnismäßig

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich von dem Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde, wenig begeistert. "Selbstverständlich hat der Gesundheitsschutz der Menschen für uns oberste Priorität. Nachdem die Grenzwerte allerdings nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel 5-Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig." Reiter plädierte für ein streckenbezogenes Fahrverbot, bei dem das Gericht allerdings auch die Gefahr von Ausweichverkehr in Wohnquartiere sah.

Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses ringförmigen Bereichs fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letzter Schritt noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen. Doch der Stadtrat hatte im September 2023 die zweite Stufe vorerst bis Mai ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben.

Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland geklagt, zumal der Grenzwert entgegen der Prognose, die der Entscheidung des Stadtrats zugrunde lag, überschritten wurde. Die Verbände reagierten erfreut auf das Urteil. "In München sterben jedes Jahr 100 Menschen vorzeitig an den Folgen von Stickstoffdioxid. Das muss ein Ende haben", betonte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. "München hat im Moment noch die schmutzigste Luft von ganz Deutschland." (Urteil vom 21.03.2023 - 22 A 23.40047).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schink/Fellenberg, Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2?, NJW 2018, 2016

Scheidler, Umweltzonen und Dieselfahrverbote, DAR 2019, 348


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