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Baumhäuser im Protestcamp gegen Tesla dürfen bleiben

VG Potsdam
Die Baum­häu­ser im Pro­test­camp gegen die Pläne zur Er­wei­te­rung des Fa­brik­ge­län­des des E-Au­to­bau­ers Tesla in Grün­hei­de dür­fen blei­ben. Das VG Pots­dam hat am Diens­tag Auf­la­gen der Po­li­zei zum Abbau zu­rück­ge­wie­sen. Eine Räu­mung des Camps am eu­ro­pa­weit ein­zi­gen Au­to­werk von Tesla ist damit vor­erst nicht mög­lich.

Die "allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose" reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus (Beschluss vom 19.03.2024 – VG 3 L 221/24). Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht "im gebotenen Maße" mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist.

Die Auflagen waren am vergangenen Freitag von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) vorgestellt worden. Sie sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am VG vor, das seinerseits die Auflagen bis zur Entscheidung am Dienstag einfror.

Etwa 80 Aktivisten besetzen derzeit einen Teil eines Waldes an der Fabrik des E-Autoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar hatten sie ihr Camp errichtet. Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen eine Erweiterung der Fabrik gestimmt. Die Gemeinde Grünheide schlägt in dem Konflikt vor, nur noch etwa die Hälfte des Waldes zu roden.

Aktivisten nutzen das Versammlungsrecht

Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Innenminister Stübgen hatte am Freitag gesagt, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnten. Den Begriff "Räumung" vermied er.

Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden (Beschluss vom 19.03.2024 - 3 L 221/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Steiger/Kramp, Grüne Liga gegen Tesla – Kann und soll das Verbandsklagerecht eingeschränkt werden, ZUR 2020, 358

Tesla darf mit Anlagentests in Grünheide starten, Meldung beck-aktuell-Redaktion vom 14.07.2021, becklink 2020377

Rodungen auf Tesla-Gelände zum Teil vorläufig gestoppt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.12.2020, becklink 2018419


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