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EU-Kommission: Deutschland hinkt beim Lärmschutz hinterher

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die EU-Kom­mis­si­on er­höht den Druck auf Deutsch­land, weil die Bun­des­re­pu­blik nach An­sicht der Be­hör­de bei der Be­kämp­fung von Ver­kehrs­lärm hin­ter­her­hinkt. Es seien keine Lärm­ak­ti­ons­plä­ne für alle Haupt­ver­kehrs­stra­ßen auf­ge­stellt wor­den, kri­ti­sier­te die Brüs­se­ler Be­hör­de am Mitt­woch.

Nach Angaben der EU-Kommission ist Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr nach der Luftverschmutzung die häufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Bereits 2017 hatte die Kommission Druck auf Deutschland gemacht, das entsprechende EU-Recht umzusetzen. Seitdem habe Deutschland zwar die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. "Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die schätzungsweise 16.000 Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen", teilte die EU-Kommission mit.

Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren. Schafft die Bundesrepublik es nicht, die Kritik der EU-Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Am Ende eines solchen Verfahrens kann eine Geldbuße gegen Deutschland ausgesprochen werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Sparwasser/Engel, Aktionspläne des Luftreinhalte- und Lärmschutzrechts im Spannungsfeld zwischen deutschem und europäischem Recht, NVwZ 2010, 1513 

BVerwG: 30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.03.2007, becklink 215540

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