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Videoprojektion auf russische Botschaft bleibt verboten

OVG Berlin-Brandenburg
Eine Vi­deo­pro­jek­ti­on von Kriegs­bil­dern auf das rus­si­sche Bot­schafts­ge­bäu­de in Ber­lin bleibt end­gül­tig ver­bo­ten. Das OVG Ber­lin-Bran­den­burg hat im Eil­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung der Vor­in­stanz be­stä­tigt, wie eine Ge­richts­spre­che­rin am Mitt­woch mit­teil­te.

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, begründete das OVG seine Entscheidung (Beschluss vom 21.02.2024 – OVG 9 S 5/24).

Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine an diesem Samstag eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die Botschaft projizieren. Das hat die Polizei verboten. Darum zogen die Veranstalter vor Gericht.

Am Samstag sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. Einige Veranstaltungen sind im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Berlin-Mitte geplant (Beschluss vom 21.02.2024 - 9 S 5/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Berlin, Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung eines zerstörten Panzers vor der russischen Botschaft, NVwZ 2023, 366

Vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks nahe russischer Botschaft zulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.10.2022, becklink 2024949

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