Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das russische Botschaftsgebäude in Berlin bleibt endgültig verboten. Das OVG Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.
Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, begründete das OVG seine Entscheidung (Beschluss vom 21.02.2024 – OVG 9 S 5/24).
Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine an diesem Samstag eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die Botschaft projizieren. Das hat die Polizei verboten. Darum zogen die Veranstalter vor Gericht.
Am Samstag sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. Einige Veranstaltungen sind im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Berlin-Mitte geplant (Beschluss vom 21.02.2024 - 9 S 5/24).
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Aus der Datenbank beck-online
VG Berlin, Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung eines zerstörten Panzers vor der russischen Botschaft, NVwZ 2023, 366
Vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks nahe russischer Botschaft zulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.10.2022, becklink 2024949