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Grundrechtsentzug: Unterschriftensammlung "Höcke stoppen" übergeben

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Mit mehr als 1,6 Mil­lio­nen Un­ter­schrif­ten for­dern Men­schen den Ent­zug ei­ni­ger Grund­rech­te für Thü­rin­gens AfD-Vor­sit­zen­den Björn Höcke. Nun wur­den die Un­ter­schrif­ten­samm­lung und For­de­run­gen der Ak­ti­on "Höcke stop­pen" Mit­glie­dern ei­ni­ger Frak­tio­nen des Bun­des­ta­ges über­reicht.

Indra Ghosh hatte die Aktion auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact gestartet. Mit mehr als 1,6 gesammelten Unterschriften ist es nach Angaben der Organisatoren die größte Online-Petition Deutschlands. Die Unterschriftensammlung war bereits vor zwei Monaten gestartet. Einen Aufschwung erhielt die Aktion aber nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären - wie auch die Diskussion um eine Grundrechtsverwirkung als Alternative zu einem Parteiverbotsverfahren.

Höcke stelle "eine ernsthafte Bedrohung der Demokratie dar, weshalb ihm das Recht, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, entzogen werden müsse", fordern die Organisatoren. "Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt", sagte Ghosh. Das Thema müsse auf die politische Tagesordnung. 

In der Petition werden die Bundesregierung sowie der Bundestag dazu aufgefordert, einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG für den Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD zu stellen. Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist in diesem Artikel geregelt. Demnach können Grundrechte verwirkt werden, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" werden. Ein entsprechender Antrag kann allerdings nur vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Die Entscheidung über die Verwirkung und ihr Ausmaß spricht das BVerfG aus. Das Gericht überprüft in einem Vorverfahren, ob der Antrag zulässig und hinreichend begründet ist. Wird das bejaht, wird über Voruntersuchungen und Beweissicherungen eine mündliche Verhandlung vorbereitet. 

Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen liegt Höckes AfD derzeit deutlich in Führung. Sollte Höcke Grundrechte nach Art. 18 GG verlieren, könnte ihm dazu neben dem eignen Wahlrecht für die Zeit auch das eigene Antreten bei der Thüringer Wahl verwehrt bleiben.

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