Flüchtlinge sollen künftig einen Teil der staatlichen Unterstützung nicht mehr bar ausbezahlt bekommen, sondern über eine Bezahlkarte beziehen. Alle Länder – mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – haben sich dabei auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren geeinigt.
Die Bezahlkarten sollen den Schutzsuchenden unter anderem die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. "Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst", teilte der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Die Bezahlkarte ohne Kontobindung sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen, so Rhein. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können. Mit der Einführung der Bezahlkarte werde der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen gesenkt, die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, unterbunden und dadurch "die menschenverachtende Schlepperkriminalität" bekämpft, erklärte Rhein.
Der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), hält mit Blick auf die Bezahlkarte Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber für weitgehend entbehrlich. "Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen", sagte er.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.
Bezahlkarten bereits in einigen Kommunen erprobt
Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung – etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld, beispielsweise seit Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.
Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem SGB II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten den Angaben zufolge weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Ende 2022 hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Sonderbedarfsstufe im Asylbewerberleistungsrecht, NJW 2023, 37
Spitzlei, Grundstrukturen des Asylbewerberleistungsrechts, NZS 2022, 1