In der EU soll der Kampf gegen den Menschenhandel deutlich effektiver werden. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments verständigten sich am späten Dienstagabend darauf, eine bereits existierende Richtlinie zur Strafverfolgung umfassend zu ergänzen.
Die an der RL 2011/36/EU geplanten Änderungen sehen nach Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem vor, dass Menschen bestraft werden können, die bewusst Dienste von Menschenhandel-Opfern in Anspruch nehmen. Das könnten zum Beispiel sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein. Die neuen Regeln sollen EU-weit gelten.
Zudem ist vorgesehen, Zwangsheiraten, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften in die Liste der Formen der Ausbeutung im Sinne der Richtlinie aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung vorgehen.
Taten sollen mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wären, die für solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen. Bei besonders schweren Delikten sollen sogar Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren verhängt werden.
Dunkelziffer beim Menschenhandel sehr hoch
Nach Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 werden in der EU jedes Jahr mehr als 7.000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Da viele Straftaten nicht erfasst werden, dürfte die Dunkelziffer aber deutlich höher liegen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU wurden damals auf 2,7 Milliarden Euro geschätzt. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge Frauen und Mädchen. Aber auch Männer sind betroffen – insbesondere durch Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.
Der belgische Justizminister Paul Van Tigchelt erklärte zu der Einigung vom Dienstagabend, die überarbeitete Richtlinie werde die EU-Staaten in die Lage versetzen, besser gegen schreckliche Verbrechen vorzugehen. "Menschenhandel ist eine Straftat, die erhebliche Opfer fordert", kommentierte er. Bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die Vereinbarungen noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Das ist in der Regel aber eine Formalie.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Heger, Sexkauf bei Strafe verbieten? – Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen, ZRP 2024, 11
Antomo, Kinderehen, ordre public und Gesetzesreform, NJW 2016, 3558
Karayel, Zwangsverheiratung in Deutschland: Ursachen – Hintergründe – Schutzmöglichkeiten, JAmt 2016, 297
Kabinett beschließt besseren Schutz gegen Menschenhandel, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.04.2016, becklink 2002912