Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat in einem Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den neuen Polizeibeauftragten des Bundes geäußert. Das Amt könne die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung tangieren, heißt es in dem Schreiben.
Der Bundespräsident solle deshalb das Gesetz, mit dem das neue Amt eingeführt werden soll, bitte eingehend prüfen und gegebenenfalls nicht ausfertigen, so der Appell des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft, Heiko Teggatz. Das neue Amt des Polizeibeauftragten soll Polizisten und Bürgern eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen, heißt es in dem Gesetz, das am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken gebilligt worden war. Der Polizeibeauftragte soll in Kürze vom Bundestag gewählt werden. Dem Vernehmen nach ist der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch für das Amt vorgesehen, der vor seiner Zeit im Parlament als Polizist gearbeitet hat.
Die Zuständigkeit des Bundespolizeibeauftragten beschränkt sich auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig. Vor allem die Grünen machen sich seit Jahren für die Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes stark, analog zur Position des Wehrbeauftragten.
Anders als die Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein oder Brandenburg, die eher eine vermittelnde Rolle hätten, solle der Polizeibeauftragte des Bundes beim Bundestag "eigenständig und parallel zur Justiz, den Staatsanwaltschaften und Behörden ermitteln dürfen", kritisierte Teggatz. Er verwies auf eine Stellungnahme von Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei Hamburg. Sie hatte moniert, die neue Stelle dürfe nicht mit einem einfachen Gesetz etabliert werden, sondern müsse im Grundgesetz verankert werden. Außerdem kritisierte sie die Stellenbeschreibung und forderte, der "konfrontative Charakter" solle "zugunsten eines vermittelnden und partnerschaftlichen Ansatzes korrigiert werden".
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Sammet: Polizeibeauftragte zwischen Anspruch und Realität, DÖV 2023, 534
Soiné, Die Vertrauensperson im Polizeirecht, NJW 2020, 2850