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Notfallreform: Bundesgesundheitsminister legt Eckpunkte vor

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nisterium
Eine bes­se­re Ver­sor­gung der Pa­ti­en­ten im Not­fall sowie eine en­ge­re Ko­ope­ra­ti­on von ärzt­li­chem Be­reit­schafts­dienst und Kran­ken­häu­sern: das sind zwei zen­tra­le Eck­punk­te einer Not­fall­re­form, die Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) jetzt in Ber­lin vor­ge­stellt hat.

Ein Ziel der Reform ist es, dass Patientinnen und Patienten im Notfall dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden können. Das müsse nicht immer das Krankenhaus sein, so Lauterbach. In vielen Fällen sei die notdienstliche Akutversorgung sinnvoller und häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis.

Die Realität sieht laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) meist anders aus: Oft seien die Notfallzentren der Kliniken überfüllt – auch mit Patientinnen und Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten. Um diese besser zu steuern, sollen die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und Kassenärztlichen Vereinigungen (116/117) vernetzt, Integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufgebaut und die ambulanten Notdienststrukturen gestärkt werden.

Schnellere Behandlungstermine

Für einen schnelleren Behandlungstermin sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen. Zur Förderung der Terminservicestellen sollen die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztlichen Vereinigungen zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisiert. Sie sollen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen laut BMG gesetzlich die Möglichkeit erhalten, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden.

Bessere Weiterleitung der Patienten

Damit die Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Stellen zur Behandlung weitergeleitet werden, sollen dem Reformpapier zufolge flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie dort, wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. Die Notfallzentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle ("gemeinsamer Tresen") und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe bestehen. Die Kooperationspartner der INZ sollen sich zudem digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können.

Die Öffnungszeiten der INZ sollen gesetzlich festgelegt werden: Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag: 18 Uhr bis 21 Uhr. Abweichungen davon sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist. Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können.

Abgabe schnell benötigter Medikamente

Auch soll die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln möglich sein. Hierzu sollen die INZ mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen können. Damit in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch Behandelte anschließend nicht noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, sollen auch die INZ sowie der Notdienst Krankschreibungen ausstellen können.

Die Bundesregierung werde in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfallreform vorlegen, kündigte das BMG an. Das Gesetz solle im Januar 2025 in Kraft treten. Die Reform der Notfallversorgung sei eng mit der Reform des Rettungsdienstes verknüpft. Hierzu will das BMG in Kürze ebenfalls Eckpunkte vorlegen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

GVWG: BÄK vermisst schlüssiges Konzept zur Zusammenarbeit in der Notfallversorgung, FD-MedizinR 2020, 433902

Büscher, Die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen, NZS 2020, 568

Pitz, Die Reform der Notfallversorgung, LSK 2019, 29809272

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