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Unionsfraktion reicht in Karlsruhe Klage gegen Ampel-Wahlrecht ein

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach der CSU und Bay­ern hat nun auch die Uni­ons­frak­ti­on beim BVerfG ihre Klage gegen das neue Bun­des­tags­wahl­recht der Ampel ein­ge­reicht. Die­ses diene aus­schlie­ß­lich dem Macht­er­halt von SPD, Grü­nen und FDP, der Wäh­ler­wil­le werde dabei mas­siv miss­ach­tet, sagte CSU-Lan­des­grup­pen­chef Alex­an­der Dobrindt.

"Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden", sagte Dobrindt weiter gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Rande der CSU-Klausur in Kloster Seeon. Die Klage wurde danach im Dezember eingereicht. Die CSU und Bayern hatten ihren Klagen bereits einen Tag nach Inkrafttreten der Reform im Juni 2023 eingelegt. Im Oktober 2023 strengte auch der Bürgerverein "Mehr Demokratie" eine Klage gegen die Reform an.

Der Bundestag hatte das neue Wahlrecht im März 2023 gegen den Widerstand von Union und Linkspartei beschlossen. Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.

Union offen für Lösung im Gesprächsweg

Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der 5%-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die nur in Bayern wählbare CSU würde diese Regelung bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter 5% nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Bundestagswahl 2021 lag ihr Zweitstimmenanteil bei 5,2%.

Unabhängig vom laufenden Klageverfahren forderte die Union von den Ampelfraktionen neue Gespräche zur Wahlrechtsreform. Nachdem die Chefs der Fraktionen von FDP, SPD und Grünen nicht auf eine entsprechende Forderung von der Unionsfraktionsspitze reagiert hätten, liegt das Thema laut Dobrindt nun wieder beim Kanzler selbst. "Friedrich Merz und ich haben Olaf Scholz im Dezember einen Brief geschrieben, in dem wir nochmal deutlich unsere Bereitschaft ausgedrückt haben, mit der Ampel gemeinsam zu einem verfassungskonformen Wahlrecht zu kommen", sagte Dobrindt. Im Schreiben stehe "die dringende Bitte" an Scholz, die drei Ampelfraktionen und die CDU/CSU zum Gespräch einzuladen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online 

Hettlage, Gutachten zur Reform des Wahlrechts, NJOZ 2023, 608

Ruttloff/Niemann/Misztl, Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition: Ein Pyrrhussieg?, NJOZ 2023, 512

Groß, Die Fünf-Prozent-Klausel – Das Hauptproblem der Wahlrechtsreform, NVwZ 2023, 1282

Rennert, Die Abschaffung der Grundmandatsklausel als verfassungsrechtliches Problem der Wahlrechtsreform 2023, NJW 2023, 3410

Michl, Gefangen im System? Zur verfassungsrechtlichen Kritik an der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition, ZRP 2023, 93

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