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Bauernproteste: Eilantrag gegen polizeiliche Auflage erfolgreich

OVG Berlin-Brandenburg
Ein Bau­ern­ver­band hat sich er­folg­reich gegen eine im Zu­sam­men­hang mit den heu­ti­gen Bau­ern­pro­tes­ten er­gan­ge­ne po­li­zei­li­che Auf­la­ge ge­wandt. Dass die Ver­samm­lun­gen den Ver­kehrs­fluss mas­siv be­hin­dern wür­den, habe die Po­li­zei nicht be­legt, ent­schied das OVG Ber­lin-Bran­den­burg am Wo­chen­en­de per Eil­be­schluss.

Der Bauernverband hatte beim Polizeipräsidium Brandenburg für den 8. Januar in der Zeit von 8.00 Uhr bis maximal 15.00 Uhr unter anderem Versammlungen auf den Autobahnzu- und -abfahrten an sechs Anschlussstellen der Bundesautobahnen 11 und 20 mit jeweils vier bis fünf Traktoren und fünf bis zehn Teilnehmern angemeldet.

Durch jeweils vier Auflagen hatte die Polizei die Versammlungen auf den Bereich der Autobahnauffahrten beschränkt, die Anzahl der Traktoren auf je maximal zwei begrenzt, die Durchfahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge gesichert und aufgegeben, die Auffahrten alle 30 Minuten für jeweils 30 Minuten freizugeben.

Die letztgenannte Auflage griff der Verband mit einem Eilantrag vor dem VG Potsdam erfolgreich an. Das Polizeipräsidium legte Beschwerde ein, die das OVG zurückwies (Beschluss vom 06.01.2024 – OVG 1 S 3/24). Die Polizei habe die angenommenen Gefahren nicht hinreichend konkretisiert. Schließlich hätten die anderen Auflagen Bestand gehabt. Verkehrsteilnehmende könnten auf andere Straßen ausweichen. Die Gefahr eines nicht mehr hinnehmbaren Erliegens oder einer massiven Behinderung des Verkehrsflusses sei daher nicht belegt gewesen (Beschl. v. 06.01.2024 - 1 S 3/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Gesang, Autobahnblockaden und "Spaziergänge": Was sind die Grenzen des zivilen Ungehorsams?, KlimR 2022, 147

Peters/Janz, Treckerdemos und Klimastreik: Aktuelle Fragen des Versammlungsrechts – Rechtsprechungsübersicht, GSZ 2020, 19

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