Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Modernisierung des Postrechts beschlossen. Die in weiten Teilen noch aus den 1990er Jahren stammenden Regelungen sollen grundlegend reformiert werden. Verbraucher müssen künftig allerdings wohl länger auf Briefe warten als bisher.
Denn nach dem Gesetzentwurf soll die Deutsche Post künftig weniger Zeitdruck bei der Briefbeförderung bekommen. Dadurch kann sie Kosten senken und den noch immer üblichen Brieftransport mit Nachtfliegern einstellen. Derzeit muss die Post noch mindestens 80% der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt haben. Künftig soll es erst für den dritten Werktag nach Einwurf einen Mindestwert geben – von 95%. Briefe werden also länger unterwegs sein, sie sollen aber zuverlässig ankommen.
In den vergangenen Jahren hätten sich die Beschwerden über die Qualität der Versorgung gehäuft, so das Bundeswirtschaftsministerium. In manchen Fällen seien die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden, ohne dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem effektiv habe begegnen können. Werden Universaldienstvorgaben nicht erfüllt, könne die BNetzA künftig für eine schnellere Problembehebung sorgen, indem sie – anders als bisher – konkrete Anordnungen treffen und mit Zwangsgeldern durchsetzen könne. Zudem erhalte sie eine Rechtsgrundlage, um Verstöße durch Bußgelder zu sanktionieren. Die BNetzA bekomme also die von ihr im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher geforderten "Zähne", teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Um fairen Wettbewerb sicherzustellen, soll die BNetzA außerdem effektivere Befugnisse bekommen, um Verstöße gegen postgesetzliche Marktregulierungsvorgaben erkennen und abstellen zu können.
Verbesserte Arbeitsbedingungen und klimaneutraler Versand
Die Regeln zum Einsatz von Subunternehmern sollen verschärft werden, außerdem sollen Pakete ab 10 Kilo gekennzeichnet werden – das soll verhindern, dass sich Paketboten verheben. Pakete, die schwerer als 20 Kilo sind, müssen dem Vorhaben zufolge entweder von zwei Personen transportiert werden oder mit einem technischen Hilfsmittel. Auch diese Regelung soll Rückenproblemen vorbeugen.
Die Postdienstleistungen der Zukunft sollen möglichst klimaneutral erbracht werden. Die BNetzA soll künftig einmal jährlich über die Treibhausgasemissionen des Sektors und seiner großen Anbieter berichten. Dies schaffe Transparenz, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Zudem sei ein freiwilliges Label für nachhaltige Postdienstleister geplant.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Gramlich, Das Postrecht in den Jahren 2022/2023, N&R 2023, 292
BVerwG, Unzulässige Erhöhung des Entgelts für Standardbriefe, NVwZ 2020, 1520